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Zitierfest

MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

§ 81 MarkenG – Vertretung, Vollmacht

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Die Beteiligten können vor dem Bundespatentgericht den Rechtsstreit selbst führen. § 96 bleibt unberührt.

(2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt oder Patentanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Darüber hinaus sind als Bevollmächtigte vor dem Bundespatentgericht vertretungsbefugt nur

  • 1. Beschäftigte des Beteiligten oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens (§ 15 des Aktiengesetzes); Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse können sich auch durch Beschäftigte anderer Behörden oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen,
  • 2. volljährige Familienangehörige (§ 15 der Abgabenordnung, § 11 des Lebenspartnerschaftsgesetzes), Personen mit Befähigung zum Richteramt und Streitgenossen, wenn die Vertretung nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit steht.

Bevollmächtigte, die keine natürlichen Personen sind, handeln durch ihre Organe und mit der Prozessvertretung beauftragten Vertreter.

(3) Das Gericht weist Bevollmächtigte, die nicht nach Maßgabe des Absatzes 2 vertretungsbefugt sind, durch unanfechtbaren Beschluss zurück. Prozesshandlungen eines nicht vertretungsbefugten Bevollmächtigten und Zustellungen oder Mitteilungen an diesen Bevollmächtigten sind bis zu seiner Zurückweisung wirksam. Das Gericht kann den in Absatz 2 Satz 2 bezeichneten Bevollmächtigten durch unanfechtbaren Beschluss die weitere Vertretung untersagen, wenn sie nicht in der Lage sind, das Sach- und Streitverhältnis sachgerecht darzustellen.

(4) Richter dürfen nicht als Bevollmächtigte vor dem Gericht auftreten, dem sie angehören.

(5) Die Vollmacht ist schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. Sie kann nachgereicht werden. Das Bundespatentgericht kann hierfür eine Frist bestimmen.

(6) Der Mangel der Vollmacht kann in jeder Lage des Verfahrens geltend gemacht werden. Das Bundespatentgericht hat den Mangel der Vollmacht von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn nicht als Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt oder ein Patentanwalt auftritt. Satz 2 gilt entsprechend für das jeweils zuständige Vollstreckungsorgan in Verfahren über die Vollstreckung von Entscheidungen des Bundespatentgerichts.

Verweise

Vorschriften, die auf § 81 MarkenG verweisen

Rechtsprechung zu § 81 MarkenG

23 Entscheidungen zitieren § 81 MarkenG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Beschl. v. 04.06.2025 – 29 W (pat) 25/17 · 29. Senat

    Leitsatz: Farbmarke ROT 1. Einer abstrakten Einzelfarbmarke fehlt es an der Bestimmtheit gem. §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 MarkenG, wenn sie ohne Angabe der Bezeichnung der Farbe nach einem anerkannten Farbklassifizierungssystem angemeldet wurde und eine dem bei Anmeldung eingereichten Farbmuster entsprechende Angabe auch im Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungs- bzw. Nichtigkeitsantrag nicht vorliegt. 2. …
  • BPatG, Beschl. v. 28.11.2024 – 26 W (pat) 30/21 · 26. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - „Sw Sophienwald (Wort-/Bildmarke)“ - kein Freihaltebedürfnis - zum Kostenantrag

  • BPatG, Beschl. v. 24.01.2023 – 25 W (pat) 10/21 · 25. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren - „SUPER TOX/SUPER TOX“ - Unzulässigkeit des Widerspruchs - Rüge der Inlandsvertretervollmacht - kein Nachweis der Bevollmächtigung - Kostenauferlegung hinsichtlich Beschwerdeverfahren

  • BPatG, Beschl. v. 19.07.2019 – 28 W (pat) 4/15 · 28. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "ELEMENTCASE" – zur Überprüfung der Bestellung eines Inlandsvertreters – Folgen des Mangels einer Vollmacht - Kostenentscheidung - Kostenauferlegung

  • BPatG, Beschl. v. 05.04.2019 – 28 W (pat) 30/15 · 28. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "Tectronic GERMANY Autoteile (Wort-Bild-Marke)/Techtronic (Unionsmarke)" – zur fehlenden Vorlage einer Vollmacht für den Inlandsvertreter durch die auswärtige Inhaberin der Widerspruchsmarke - Warenähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – unmittelbare Verwechslungsgefahr …

  • BPatG, Beschl. v. 26.10.2018 – 28 W (pat) 24/17 · 28. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – "Ecomax" – zum Fehlen einer schriftlichen Vollmacht des Inlandsvertreter – bösgläubige Markenanmeldung – teilweise Löschung – Kostenentscheidung – Tragung der Kosten des patentamtlichen Löschungsverfahrens durch den Inhaber der angegriffenen Marke – …

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