Zum Inhalt springen
Zitierfest

Bundesrecht

Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (MuSchG)

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025. 34 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. § 1Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes
  2. § 2Begriffsbestimmungen
  3. § 3Schutzfristen vor und nach der Entbindung
  4. § 4Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit
  5. § 5Verbot der Nachtarbeit
  6. § 6Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
  7. § 7Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen
  8. § 8Beschränkung von Heimarbeit
  9. § 9Gestaltung der Arbeitsbedingungen; unverantwortbare Gefährdung
  10. § 10Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen
  11. § 11Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen
  12. § 12Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen
  13. § 13Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzwechsel und betriebliches Beschäftigungsverbot
  14. § 14Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber
  15. § 15Mitteilungen und Nachweise der schwangeren und stillenden Frauen
  16. § 16Ärztliches Beschäftigungsverbot
  17. § 17Kündigungsverbot
  18. § 18Mutterschutzlohn
  19. § 19Mutterschaftsgeld
  20. § 20Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  21. § 21Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts
  22. § 22Leistungen während der Elternzeit
  23. § 23Entgelt bei Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen
  24. § 24Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten
  25. § 25Beschäftigung nach dem Ende des Beschäftigungsverbots
  26. § 26Aushang des Gesetzes
  27. § 27Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers, Offenbarungsverbot der mit der Überwachung beauftragten Personen
  28. § 28Behördliches Genehmigungsverfahren für eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr
  29. § 29Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Jahresbericht
  30. § 30Ausschuss für Mutterschutz
  31. § 31Erlass von Rechtsverordnungen
  32. § 32Bußgeldvorschriften
  33. § 33Strafvorschriften
  34. § 34Evaluationsbericht

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude das MuSchG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MuSchG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten