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Zitierfest

MuSchG · Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium

§ 22 MuSchG – Leistungen während der Elternzeit

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Während der Elternzeit sind Ansprüche auf Leistungen nach den §§ 18 und 20 aus dem wegen der Elternzeit ruhenden Arbeitsverhältnis ausgeschlossen. Übt die Frau während der Elternzeit eine Teilzeitarbeit aus, ist für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts nur das Arbeitsentgelt aus dieser Teilzeitarbeit zugrunde zu legen.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 22 MuSchG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 22 MuSchG? Zitiere den Wortlaut.“

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