Stadtrecht München
Verordnung der Landeshauptstadt München über die Arena in Fröttmaning (Arena-VO) (MucArena-VO)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.08.2021. 11 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Geltungsbereich
- § 2Verhalten in den Stadionanlagen
- § 3Aufenthalt in der umfriedeten Versammlungsstätte (Arena)
- § 4Verhalten in der umfriedeten Versammlungsstätte (Arena)
- § 5Verbote in der umfriedeten Versammlungsstätte (Arena)
- § 6Umgriff
- § 7Anordnungen für den Einzelfall
- § 8Zuwiderhandlungen
- § 9Hausrecht
- § 10Inkrafttreten
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„Was regelt § 1 MucArena-VO? Zitiere den Wortlaut.“