Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucArena-VO · Verordnung der Landeshauptstadt München über die Arena in Fröttmaning (Arena-VO)

§ 4 MucArena-VO – Verhalten in der umfriedeten Versammlungsstätte (Arena)

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.08.2021.

Die in § 2 beschriebenen Verhaltensvorschriften gelten neben den folgenden Vorschriften und Verboten in der Arena:

(1) In der Arena haben sich Besucher*innen so zu verhalten, dass keine anderen Personen geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen unvermeidbar - behindert oder belästigt werden.

(2) Die Besucher*innen haben den Anordnungen der Polizei, des Kreisverwaltungsreferates, des Kontroll- und Ordnungsdienstes sowie Stadiondurchsagen Folge zu leisten.

(3) Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher*innen verpflichtet, auf Anweisung der Polizei oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes andere Plätze als auf ihren Eintrittskarten vermerkt - auch in anderen Blöcken - einzunehmen. Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungs- bzw. Fluchtwege sind freizuhalten.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucArena-VO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucArena-VO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten