Die in § 2 beschriebenen Verhaltensvorschriften gelten neben den folgenden Vorschriften und Verboten in der Arena:
(1) In der Arena haben sich Besucher*innen so zu verhalten, dass keine anderen Personen geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen unvermeidbar - behindert oder belästigt werden.
(2) Die Besucher*innen haben den Anordnungen der Polizei, des Kreisverwaltungsreferates, des Kontroll- und Ordnungsdienstes sowie Stadiondurchsagen Folge zu leisten.
(3) Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher*innen verpflichtet, auf Anweisung der Polizei oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes andere Plätze als auf ihren Eintrittskarten vermerkt - auch in anderen Blöcken - einzunehmen. Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungs- bzw. Fluchtwege sind freizuhalten.