(1) Den Besucher*innen ist in der Arena das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
- a) gewaltverherrlichendes, rassistisches oder durch andere Arten gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, wie z.B. Homophobie, Antisemitismus, Antiziganismus, gekennzeichnetes Propagandamaterial;
- b) Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können, insbesondere Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind;
- c) sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer, Kinderwagen;
- d) Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1 Meter sind oder deren Durchmesser größer als 3 Zentimeter ist;
- e) alkoholische Getränke aller Art, wenn Alkoholverbot besteht;
- f) Tiere. Ausnahmen hiervon können für Führer*innen von Assistenzhunden von der das Hausrecht ausübenden Person bzw. Organisation gewährt werden;
- g) mechanisch betriebene Lärminstrumente (Pressluftfanfaren), Geräte zur Geräusch- oder Sprachverstärkung (z.B. Megaphon) oder sonstige gefährliche Gegenstände (z.B. Laserpointer).
(2) Verboten ist den Besucher*innen weiterhin:
- a) gewaltverherrlichende, rassistische oder durch andere Arten gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, wie z.B. Homophobie, Antisemitismus, Antiziganismus, gekennzeichnete Parolen zu äußern oder zu verbreiten sowie Bevölkerungsgruppen durch Äußerungen oder Gesten zu diskriminieren;
- b) Bereiche, die nicht für Besucher*innen zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den Stadioninnenraum, die Funktionsräume) zu betreten;
- c) mit Gegenständen aller Art zu werfen.