(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über die Arena in Fröttmaning (Arena-VO) vom 29.07.2005 (MüABl. S. 353, ber. S. 435) außer Kraft.
[Abbildung/Karte, siehe Quelle]