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Zitierfest

MucArena-VO · Verordnung der Landeshauptstadt München über die Arena in Fröttmaning (Arena-VO)

§ 9 MucArena-VO – Hausrecht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.08.2021.

Das Hausrecht in der Arena übt die*der Betreiber*in des Stadions und ggf. für die Dauer einer Veranstaltung auch die*der jeweilige Veranstalter*in aus. Darüber hinaus gehende Regelungen hausrechtlicher Art bleiben durch diese Verordnung unberührt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 9 MucArena-VO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 9 MucArena-VO? Zitiere den Wortlaut.“

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