Das Hausrecht in der Arena übt die*der Betreiber*in des Stadions und ggf. für die Dauer einer Veranstaltung auch die*der jeweilige Veranstalter*in aus. Darüber hinaus gehende Regelungen hausrechtlicher Art bleiben durch diese Verordnung unberührt.
MucArena-VO · Verordnung der Landeshauptstadt München über die Arena in Fröttmaning (Arena-VO)
§ 9 MucArena-VO – Hausrecht
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.08.2021.
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