Personen, die sich in den Stadionanlagen aufhalten, ist nicht erlaubt:
- a) die nicht für den allgemeinen Gebrauch vorgesehenen Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Mauerbrüstungen, Umfriedungen der Spielfläche, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Masten aller Art, Dächer einschließlich etwaiger Abspann-Vorrichtungen und Verankerungen zu besteigen oder zu übersteigen;
- b) bauliche Anlagen, sonstige Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bekleben, zu verkratzen oder zu beschädigen, gleich welcher Art;
- c) Sprühdosen mit schädlichem Inhalt, ätzende oder färbende Substanzen oder Gegenstände mitzuführen, die als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen verwendet werden können;
- d) Blumen- und Sträucheranpflanzungen zu betreten;
- e) Feuer zu machen;
- f) Feuerwerkskörper, Rauchpulver, pyrotechnische Gegenstände oder Leuchtkugeln mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen;
- g) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder die Stadionanlagen in anderer Weise, insbesondere durch Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen;
- h) das Errichten, Aufstellen, Anbringen oder Lagern von Gegenständen, insbesondere das Aufstellen von Zelten und Wohnwägen, sowie das Nächtigen in den Stadionanlagen;
- i) ohne Erlaubnis der*des Betreiber*in oder der*des jeweiligen Veranstalter*in Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen;
- j) das Einbringen von Gegenständen durch oder über die Außenumzäunung in die Arena hinein.