Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucArena-VO · Verordnung der Landeshauptstadt München über die Arena in Fröttmaning (Arena-VO)

§ 2 MucArena-VO – Verhalten in den Stadionanlagen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.08.2021.

Personen, die sich in den Stadionanlagen aufhalten, ist nicht erlaubt:

  • a) die nicht für den allgemeinen Gebrauch vorgesehenen Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Mauerbrüstungen, Umfriedungen der Spielfläche, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Masten aller Art, Dächer einschließlich etwaiger Abspann-Vorrichtungen und Verankerungen zu besteigen oder zu übersteigen;
  • b) bauliche Anlagen, sonstige Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bekleben, zu verkratzen oder zu beschädigen, gleich welcher Art;
  • c) Sprühdosen mit schädlichem Inhalt, ätzende oder färbende Substanzen oder Gegenstände mitzuführen, die als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen verwendet werden können;
  • d) Blumen- und Sträucheranpflanzungen zu betreten;
  • e) Feuer zu machen;
  • f) Feuerwerkskörper, Rauchpulver, pyrotechnische Gegenstände oder Leuchtkugeln mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen;
  • g) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder die Stadionanlagen in anderer Weise, insbesondere durch Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen;
  • h) das Errichten, Aufstellen, Anbringen oder Lagern von Gegenständen, insbesondere das Aufstellen von Zelten und Wohnwägen, sowie das Nächtigen in den Stadionanlagen;
  • i) ohne Erlaubnis der*des Betreiber*in oder der*des jeweiligen Veranstalter*in Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen;
  • j) das Einbringen von Gegenständen durch oder über die Außenumzäunung in die Arena hinein.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucArena-VO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucArena-VO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten