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Zitierfest

EnWG · Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

§ 88 EnWG – Beschwerdeberechtigte, Form und Frist

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

(1) Die Rechtsbeschwerde steht der Regulierungsbehörde sowie den am Beschwerdeverfahren Beteiligten zu.

(2) Die Rechtsbeschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht; die §§ 546, 547 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.

(3) Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Frist von einem Monat schriftlich bei dem Oberlandesgericht einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der angefochtenen Entscheidung.

(4) Der Bundesgerichtshof ist an die in der angefochtenen Entscheidung getroffenen tatsächlichen Feststellungen gebunden, außer wenn in Bezug auf diese Feststellungen zulässige und begründete Rechtsbeschwerdegründe vorgebracht sind.

(5) Für die Rechtsbeschwerde gelten im Übrigen die §§ 76, 78 Abs. 3, 4 Nr. 1 und Abs. 5, §§ 79 bis 81 sowie §§ 83 bis 85 entsprechend. Für den Erlass einstweiliger Anordnungen ist das Beschwerdegericht zuständig.

Verweise

Vorschriften, die auf § 88 EnWG verweisen

  • § 51 EnWG – Monitoring der Versorgungssicherheit
  • § 107 EnWG – Zuständiger Senat beim Bundesgerichtshof

Rechtsprechung zu § 88 EnWG

50 Entscheidungen zitieren § 88 EnWG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 03.03.2025 – 1 BvR 1491/23 · 1. Senat 3. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Gasnetzbetreibers gegen Entscheidungen der Bundesnetzagentur im Rahmen der Anreizregulierung (Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors gem § 9 Abs 3 S 1 ARegV) - ua zur Grundrechtsfähigkeit gemischtwirtschaftlicher …

  • BGH, Beschl. v. 05.07.2022 – EnVR 77/20 · Kartellsenat

    Leitsatz: REGENT 1. Der Bundesnetzagentur steht bei der Festlegung einer Referenzpreismethode zur Berechnung der Netzentgelte für Fernleitungsdienstleistungen gemäß Art. 6, Art. 7 NC TAR ein Regulierungsermessen zu; dabei darf die gewählte Referenzpreismethode nicht von vornherein ungeeignet sein, die Funktion zu erfüllen, die ihr nach dem durch die Entscheidung der Regulierungsbehörde auszufüllenden …
  • BVerfG, Beschl. v. 05.03.2025 – 1 BvR 1786/22 · 1. Senat 3. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Gasversorgungsnetzbetreibers bzgl der fachgerichtlichen Kontrolle von Entscheidungen der Bundesnetzagentur im Rahmen der Anreizregulierung - ua Rüge einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie nicht hinreichend substantiiert

  • BGH, Beschl. v. 29.01.2019 – EnVR 63/17 · Kartellsenat

    Leitsatz: Gewinnabführungsvertrag 1a. Die Berücksichtigung von Abzugskapital hängt nicht davon ab, dass ein innerer Zusammenhang zum betriebsnotwendigen Eigenkapital besteht oder dass die zu Grunde liegende Überlassung von Kapital betriebsnotwendig war (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 3. März 2009 - EnVR 79/07, RdE 2010, 19 Rn. 44 f. - SWU Netze; Beschluss vom 25. April 2017 - EnVR 57/15, RdE 2017, 340 …
  • BGH, Beschl. v. 18.12.2024 – EnVR 23/24 · Kartellsenat

    Leitsatz: Für den Erlass einer vorläufigen Anordnung ist das Beschwerdegericht auch dann zuständig, wenn die Hauptsache bereits in der Rechtsbeschwerdeinstanz anhängig ist.
  • BGH, Beschl. v. 21.03.2023 – EnVR 83/20 · Kartellsenat

    Vorabentscheidungsersuchen in energierechtlichem Rechtsstreit zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verteilernetzbetreiber; Antrag auf Anonymisierung der Daten

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