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Zitierfest

EnWG · Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

§ 81 EnWG – Mündliche Verhandlung

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

(1) Das Beschwerdegericht entscheidet über die Beschwerde auf Grund mündlicher Verhandlung; mit Einverständnis der Beteiligten kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden.

(2) Sind die Beteiligten in dem Verhandlungstermin trotz rechtzeitiger Benachrichtigung nicht erschienen oder gehörig vertreten, so kann gleichwohl in der Sache verhandelt und entschieden werden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 81 EnWG verweisen

  • § 51 EnWG – Monitoring der Versorgungssicherheit
  • § 85a EnWG – Entsprechende Anwendung auf fachlich qualifizierte Stellen
  • § 88 EnWG – Beschwerdeberechtigte, Form und Frist

Rechtsprechung zu § 81 EnWG

14 Entscheidungen zitieren § 81 EnWG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 30.01.2024 – EnVR 32/22 · Kartellsenat

    Leitsatz: Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor IV 1. Bei der Bestimmung des Produktivitätsfaktors entfalten § 12 ARegV und die Anlage 3 zu § 12 ARegV keine Geltung. Die vom Senat bei der Ermittlung der individuellen Effizienzwerte nach § 12 ARegV für erforderlich gehaltene Anpassung der Werte der stochastischen Effizienzgrenzenanalyse (SFA) dahin, dass alle als effizient ermittelten Netzbetreiber …
  • BGH, Beschl. v. 09.05.2023 – EnVR 16/20 · Kartellsenat

    Anhörungsrüge: Gehörsverletzung bei der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Gasversorgungsnetzen

  • BGH, Beschl. v. 05.07.2022 – EnVR 77/20 · Kartellsenat

    Leitsatz: REGENT 1. Der Bundesnetzagentur steht bei der Festlegung einer Referenzpreismethode zur Berechnung der Netzentgelte für Fernleitungsdienstleistungen gemäß Art. 6, Art. 7 NC TAR ein Regulierungsermessen zu; dabei darf die gewählte Referenzpreismethode nicht von vornherein ungeeignet sein, die Funktion zu erfüllen, die ihr nach dem durch die Entscheidung der Regulierungsbehörde auszufüllenden …
  • BGH, Beschl. v. 11.11.2008 – EnVR 1/08 · Kartellsenat

    Leitsatz: citiworks EnWG § 86 Abs. 1, § 75 Abs. 2 a) Eine Zwischenentscheidung eines Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit der Beschwerde in einem Verfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz ist ein "in der Hauptsache" erlassener Beschluss, gegen den gemäß § 86 Abs. 1 EnWG die Rechtsbeschwerde stattfindet. b) Beschwerdebefugt i.S. des § 75 Abs. 2 EnWG kann auch derjenige sein, der einen Beiladungsantrag …
  • BGH, Beschl. v. 29.01.2019 – EnVR 63/17 · Kartellsenat

    Leitsatz: Gewinnabführungsvertrag 1a. Die Berücksichtigung von Abzugskapital hängt nicht davon ab, dass ein innerer Zusammenhang zum betriebsnotwendigen Eigenkapital besteht oder dass die zu Grunde liegende Überlassung von Kapital betriebsnotwendig war (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 3. März 2009 - EnVR 79/07, RdE 2010, 19 Rn. 44 f. - SWU Netze; Beschluss vom 25. April 2017 - EnVR 57/15, RdE 2017, 340 …
  • BGH, Beschl. v. 30.01.2024 – EnVR 36/22 · Kartellsenat

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