Bundesrecht
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG)
Amtliche Fassung, Stand 25.02.2021. 26 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- § 1Zweck und Grundsätze des Gesetzes
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Anwendungsbereich
- § 4Pflichten zur Gefahrenabwehr
- § 5Entsiegelung
- § 6Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden
- § 7Vorsorgepflicht
- § 8Werte und Anforderungen
- § 9Gefährdungsabschätzung und Untersuchungsanordnungen
- § 10Sonstige Anordnungen
- § 11Erfassung
- § 12Information der Betroffenen
- § 13Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung
- § 14Behördliche Sanierungsplanung
- § 15Behördliche Überwachung, Eigenkontrolle
- § 16Ergänzende Anordnungen zur Altlastensanierung
- § 17Gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft
- § 18Sachverständige und Untersuchungsstellen
- § 19Datenübermittlung
- § 20Anhörung beteiligter Kreise
- § 21Landesrechtliche Regelungen
- § 22Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften
- § 23Landesverteidigung
- § 24Kosten
- § 25Wertausgleich
- § 26Bußgeldvorschriften
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