Die Länder können die Erfassung der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen regeln.
BBodSchG · Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten
§ 11 BBodSchG – Erfassung
Amtliche Fassung, Stand 25.02.2021.
BBodSchG · Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten
Die Länder können die Erfassung der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen regeln.