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Zitierfest

BBodSchG · Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten

§ 9 BBodSchG – Gefährdungsabschätzung und Untersuchungsanordnungen

Amtliche Fassung, Stand 25.02.2021.

(1) Liegen der zuständigen Behörde Anhaltspunkte dafür vor, daß eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt, so soll sie zur Ermittlung des Sachverhalts die geeigneten Maßnahmen ergreifen. Werden die in einer Rechtsverordnung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 festgesetzten Prüfwerte überschritten, soll die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen treffen, um festzustellen, ob eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt. Im Rahmen der Untersuchung und Bewertung sind insbesondere Art und Konzentration der Schadstoffe, die Möglichkeit ihrer Ausbreitung in die Umwelt und ihrer Aufnahme durch Menschen, Tiere und Pflanzen sowie die Nutzung des Grundstücks nach § 4 Abs. 4 zu berücksichtigen. Der Grundstückseigentümer und, wenn dieser bekannt ist, auch der Inhaber der tatsächlichen Gewalt sind über die getroffenen Feststellungen und über die Ergebnisse der Bewertung auf Antrag schriftlich zu unterrichten.

(2) Besteht auf Grund konkreter Anhaltspunkte der hinreichende Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder einer Altlast, kann die zuständige Behörde anordnen, daß die in § 4 Abs. 3, 5 und 6 genannten Personen die notwendigen Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung durchzuführen haben. Die zuständige Behörde kann verlangen, daß Untersuchungen von Sachverständigen oder Untersuchungsstellen nach § 18 durchgeführt werden. Sonstige Pflichten zur Mitwirkung der in § 4 Abs. 3, 5 und 6 genannten Personen sowie Duldungspflichten der nach § 12 Betroffenen bestimmen sich nach Landesrecht.

Verweise

Vorschriften, die auf § 9 BBodSchG verweisen

Rechtsprechung zu § 9 BBodSchG

9 Entscheidungen zitieren § 9 BBodSchG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BayVGH, Beschl. v. 30.10.2025 – 24 CS 25.1709 · 24. Senat

    "Weiterführende orientierende Untersuchung" ist keine bodenschutzrechtliche Detailuntersuchung

  • BayVGH, Beschl. v. 15.04.2024 – 24 CS 23.1582 · 24. Senat

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Verpflichtung zur Durchführung bodenschutzrechtlicher Untersuchungen – Abgrenzung Zweitbescheid und wiederholende Verfügung

  • BVerfG, Beschl. v. 04.04.2006 – 1 BvR 518/02 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Eine präventive polizeiliche Rasterfahndung der in § 31 PolG NW 1990 geregelten Art ist mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) nur vereinbar, wenn eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter wie den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person gegeben ist. Im …
  • BayVGH, Beschl. v. 04.02.2026 – 24 C 25.986 · 24. Senat

    Erstattungsfähigkeit privater Gutachterkosten im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • BayVGH, Urt. v. 14.05.2025 – 8 N 23.853 · 8. Senat

    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen eine Wasserschutzgebietsverordnung

  • BVerwG, Urt. v. 11.10.2017 – 9 A 17/16 · 9. Senat

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