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Zitierfest

BBG · Bundesbeamtengesetz

§ 7 BBG – Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses

Amtliche Fassung, Stand 03.07.2026.

(1) In das Beamtenverhältnis darf berufen werden, wer

  • 1. Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit
  • a) eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
  • b) eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
  • c) eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung der Berufsqualifikationen eingeräumt haben,

besitzt,

  • 2. die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, und
  • 3. a) die für die entsprechende Laufbahn vorgeschriebene Vorbildung besitzt oder
  • b) die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung erworben hat.

In das Beamtenverhältnis darf nicht berufen werden, wer unveränderliche Merkmale des Erscheinungsbilds aufweist, die mit der Erfüllung der Pflichten nach § 61 Absatz 2 nicht vereinbar sind.

(2) Wenn die Aufgaben es erfordern, darf nur eine Deutsche oder ein Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes in ein Beamtenverhältnis berufen werden.

(3) Das Bundesministerium des Innern und für Heimat kann Ausnahmen von Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 2 zulassen, wenn für die Berufung der Beamtin oder des Beamten ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht.

Verweise

Vorschriften, die auf § 7 BBG verweisen

  • § 11 BBG – Voraussetzungen der Ernennung auf Lebenszeit; Verordnungsermächtigung
  • § 13 BBG – Nichtigkeit der Ernennung
  • § 14 BBG – Rücknahme der Ernennung
  • § 15 BBG – Rechtsfolgen nichtiger oder zurückgenommener Ernennungen
  • § 18 BBG – Anerkennung der Laufbahnbefähigung aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG und aufgrund in Drittstaaten erworbener Berufsqualifikationen
  • § 31 BBG – Entlassung kraft Gesetzes
  • § 32 BBG – Entlassung aus zwingenden Gründen
  • § 64 BBG – Eidespflicht, Eidesformel
  • § 133 BBG – Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

Rechtsprechung zu § 7 BBG

8 Entscheidungen zitieren § 7 BBG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 10.12.2020 – 2 A 2/20 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Der Dienstherr darf im Rahmen seines dem Schutzbereich des Art. 33 Abs. 2 GG vorgelagerten, allein öffentlichen Interessen dienenden Organisationsermessens festlegen, bei welcher beruflichen Vorbildung ein für die Aufgabenerfüllung essentielles besonderes fachliches Wissen vorliegt, aufgrund dessen er bereit ist, einen Bewerber vom Tarifangestelltenverhältnis in ein Beamtenverhältnis auf Probe …
  • BVerwG, Urt. v. 10.10.2024 – 2 C 15/23 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat

    Leitsatz: Auch Bewerber für einen nicht im Beamtenverhältnis ausgestalteten juristischen Vorbereitungsdienst müssen Mindestanforderungen an eine Verfassungstreuepflicht erfüllen. Daran fehlt es, wenn sie sich aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen (bejaht für ein Mitglied und Funktionär der Partei "Der III. Weg").
  • BVerwG, Urt. v. 29.05.2018 – 1 C 15/17 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Das Bestehen einer vom Einbürgerungsbewerber rechtswirksam im Ausland geschlossenen weiteren Ehe schließt im Sinne des § 9 Abs. 1 StAG eine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse aus. 2. Eine Einbürgerung ist dann nicht nach § 35 Abs. 1 StAG einer Rücknahme zugänglich, wenn sie im Zeitpunkt der Einbürgerung auf anderer Rechtsgrundlage als jener, die von der Behörde herangezogen worden …
  • BVerwG, Beschl. v. 06.05.2014 – 2 B 90/13 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Welche Ausbildung im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG vorgeschrieben ist und ob sie eine in erster Linie geforderte allgemeine Schulbildung mit der Folge ersetzt, dass sie nach § 12 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden kann, bestimmt sich nach den laufbahnrechtlichen Regelungen zur Zeit der Ableistung der jeweiligen Ausbildung (Bestätigung der …
  • BVerwG, Urt. v. 30.10.2013 – 2 C 16/12 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung eines Probebeamten ist der Ablauf der Probezeit, nicht der Zeitpunkt des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung. 2. Einem Beamten auf Probe fehlt die gesundheitliche Eignung für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, er werde mit überwiegender …
  • BVerwG, Urt. v. 12.07.2012 – 5 C 16/11 (amtliche Veröffentlichung) · 5. Senat

    Leitsatz: 1. Bei der Prüfung nach § 91 Abs. 4 SGB IX (juris: SGB 9), ob der Kündigungsgrund nicht im Zusammenhang mit der Behinderung steht, ist grundsätzlich die Beeinträchtigung maßgeblich, die der Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung nach § 69 Abs. 1 Satz 1 SGB IX zugrunde liegt. 2. Ein Zusammenhang im Sinne des § 91 Abs. 4 SGB IX ist nur dann gegeben, wenn sich das zur Begründung der …

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