Für ein Neuvorhaben, das in Anlage 1 Spalte 1 mit dem Buchstaben „X“ gekennzeichnet ist, besteht die UVP-Pflicht, wenn die zur Bestimmung der Art des Vorhabens genannten Merkmale vorliegen. Sofern Größen- oder Leistungswerte angegeben sind, besteht die UVP-Pflicht, wenn die Werte erreicht oder überschritten werden.
UVPG · Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 6 UVPG – Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben
Verweise
Vorschriften, die auf § 6 UVPG verweisen
- § 5 UVPG – Feststellung der UVP-Pflicht
- § 9 UVPG – UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben
- § 10 UVPG – UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
- § 11 UVPG – UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist
- § 12 UVPG – UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist
- § 14 UVPG – Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben
- § 50 UVPG – Bauleitpläne
- § 65 UVPG – Planfeststellung; Plangenehmigung
- § 70 UVPG – Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
- § 74 UVPG – Übergangsvorschrift
- Anlage 1 UVPG – Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“
Rechtsprechung zu § 6 UVPG
97 Entscheidungen zitieren § 6 UVPG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BVerwG, Urt. v. 09.02.2017 – 7 A 2/15, 7 A 2/15 (7 A 14/12) · 7. Senat
Leitsatz: 1. Stehen für eine Risikoabschätzung verschiedene methodische Ansätze zur Verfügung, ohne dass die eine oder andere Methode von vornherein dem Vorwurf der Unwissenschaftlichkeit ausgesetzt ist und entscheidet sich die Planfeststellungsbehörde in dieser Situation dafür, eine dieser Methoden zu bevorzugen, gehört es zum wissenschaftlichen Standard, die Methodenwahl nachvollziehbar zu begründen (Rn. …
BVerwG, Urt. v. 28.04.2016 – 9 A 9/15 · 9. Senat
Leitsatz: 1. Zur Behebung eines Fehlers nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses ist im ergänzenden Verfahren (§ 75 Abs. 1a VwVfG) eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 9 Abs. 1 UVPG durchzuführen, wenn eine nach Gegenstand, Systematik und Ermittlungstiefe neue oder über die bisherigen Untersuchungen wesentlich hinausgehende Prüfung der Umweltbetroffenheiten stattfindet, die ihren …
BVerwG, Urt. v. 19.02.2025 – 9 A 9.23 · 9. Senat
Leitsatz: 1. Die Entscheidung über die habitatschutzrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BNatSchG bedarf im Planfeststellungsverfahren nach §§ 17 ff. FStrG nicht des Einvernehmens mit der Naturschutzbehörde nach § 23 Abs. 1 Satz 2 SächsNatSchG. Die Planfeststellungsbehörde kann von fachlichen Stellungnahmen der Naturschutzbehörden abweichen. Wegen deren besonderer Fachkompetenz bedarf dies jedoch eines …
BVerwG, Beschl. v. 25.04.2018 – 9 A 16/16 · 9. Senat
Hinweisbeschluss zum Vorabentscheidungsersuchen zum Neubau der A 33/B 61, Zubringer Ummeln, auf dem Gebiet der Stadt Bielefeld
BayVGH, Urt. v. 22.07.2025 – 22 A 23.40033 · 22. Senat
Leitsatz: 1. Die deutschen Genehmigungsbehörden waren bei der Erteilung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen für Abfallverbrennungsanlagen bis zum Ablauf einer Frist von vier Jahren nach Veröffentlichung der Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) für die Abfallverbrennung gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2010 der Kommission vom 12. November 2019 nicht zu deren Anwendung …
BVerwG, Urt. v. 25.01.2024 – 7 A 4/23 · 7. Senat
Leitsatz: 1. Eine Konverteranlage, in der neben der Umrichtung von Gleich- auf Wechselstrom im baulichen Verbund über nicht eingehauste Transformatoren auch eine Anpassung der Spannungshöhe an das 380 kV-Übertragungsnetz vorgenommen wird, ist zugleich eine Umspannanlage. 2. Ergibt sich der Standort der Konverteranlage aus einer bestandskräftigen Zulassungsentscheidung zugunsten der an sie anbindenden …
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