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Zitierfest

UVPG · Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 10 UVPG – UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Für kumulierende Vorhaben besteht die UVP-Pflicht, wenn die kumulierenden Vorhaben zusammen die maßgeblichen Größen- oder Leistungswerte nach § 6 erreichen oder überschreiten.

(2) Bei kumulierenden Vorhaben, die zusammen die Prüfwerte für eine allgemeine Vorprüfung erstmals oder erneut erreichen oder überschreiten, ist die allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Für die allgemeine Vorprüfung gilt § 7 Absatz 1 und 3 bis 7 entsprechend.

(3) Bei kumulierenden Vorhaben, die zusammen die Prüfwerte für eine standortbezogene Vorprüfung erstmals oder erneut erreichen oder überschreiten, ist die standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Für die standortbezogene Vorprüfung gilt § 7 Absatz 2 bis 7 entsprechend.

(4) Kumulierende Vorhaben liegen vor, wenn mehrere Vorhaben derselben Art von einem oder mehreren Vorhabenträgern durchgeführt werden und in einem engen Zusammenhang stehen. Ein enger Zusammenhang liegt vor, wenn

  • 1. sich der Einwirkungsbereich der Vorhaben überschneidet und
  • 2. die Vorhaben funktional und wirtschaftlich aufeinander bezogen sind.

Technische und sonstige Anlagen müssen zusätzlich mit gemeinsamen betrieblichen oder baulichen Einrichtungen verbunden sein.

(5) Für die in Anlage 1 Nummer 14.4, 14.5 und 19.1 aufgeführten Vorhaben gilt Absatz 4 mit der Maßgabe, dass zusätzlich ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht.

(6) Der in den jeweiligen Anwendungsbereich der Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG fallende, aber vor Ablauf der jeweiligen Umsetzungsfristen erreichte Bestand bleibt hinsichtlich des Erreichens oder Überschreitens der Größen- oder Leistungswerte und der Prüfwerte unberücksichtigt.

Verweise

Vorschriften, die auf § 10 UVPG verweisen

  • § 5 UVPG – Feststellung der UVP-Pflicht
  • § 13 UVPG – Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
  • § 50 UVPG – Bauleitpläne
  • § 65 UVPG – Planfeststellung; Plangenehmigung
  • Anlage 2 UVPG – Angaben des Vorhabenträgers zur Vorbereitung der Vorprüfung
  • Anlage 3 UVPG – Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Art. 35 BayWG – Beschneiungsanlagen

Rechtsprechung zu § 10 UVPG

9 Entscheidungen zitieren § 10 UVPG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BayVGH, Beschl. v. 21.10.2024 – 22 ZB 23.1143 · 22. Senat

    Erfolgloses Rechtsmittel eines Nachbarn gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Legehennenstalls, der in der Nähe einer Altanlage errichtet werden soll

  • BVerwG, Beschl. v. 29.01.2025 – 10 B 6/24 · 10. Senat

    Vorliegen eines kumulierenden Vorhabens gem. § 10 UVPG oder Gesamtvorhabens

  • BVerwG, Urt. v. 25.01.2024 – 7 A 4/23 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Eine Konverteranlage, in der neben der Umrichtung von Gleich- auf Wechselstrom im baulichen Verbund über nicht eingehauste Transformatoren auch eine Anpassung der Spannungshöhe an das 380 kV-Übertragungsnetz vorgenommen wird, ist zugleich eine Umspannanlage. 2. Ergibt sich der Standort der Konverteranlage aus einer bestandskräftigen Zulassungsentscheidung zugunsten der an sie anbindenden …
  • BayVGH, Urt. v. 03.08.2026 – 22 A 24.40030 · 22. Senat

    Verbandsklage gegen die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen, Unionsrechtswidrigkeit der Regelungen zur UVP-Pflicht für Windenergieanlagen (verneint), Begriff der Windfarm nach dem UVPG, Tötungsverbot bzgl. Fledermäusen (Cut-in-Geschwindigkeit für …

  • BayVGH, Urt. v. 22.07.2025 – 22 A 23.40033 · 22. Senat

    Leitsatz: 1. Die deutschen Genehmigungsbehörden waren bei der Erteilung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen für Abfallverbrennungsanlagen bis zum Ablauf einer Frist von vier Jahren nach Veröffentlichung der Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) für die Abfallverbrennung gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2010 der Kommission vom 12. November 2019 nicht zu deren Anwendung …
  • EuGH, Beschl. v. 28.02.2023 – C-596/22 · Siebte Kammer

    J. O. gegen Kreis Gütersloh. Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Umwelt – Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten – Richtlinie 2011/92/EU – Verpflichtung zur Durchführung einer Prüfung der Umweltauswirkungen bzw. …

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