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Zitierfest

UVPG · Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 50 UVPG – Bauleitpläne

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Werden Bebauungspläne im Sinne des § 2 Absatz 6 Nummer 3, insbesondere bei Vorhaben nach Anlage 1 Nummer 18.1 bis 18.9, aufgestellt, geändert oder ergänzt, so wird die Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich der Vorprüfung nach den §§ 1 und 2 Absatz 1 und 2 sowie nach den §§ 3 bis 13 im Aufstellungsverfahren als Umweltprüfung sowie die Überwachung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs durchgeführt. Eine nach diesem Gesetz vorgeschriebene Vorprüfung entfällt, wenn für den aufzustellenden Bebauungsplan eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs durchgeführt wird.

(2) Besteht für die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplans nach diesem Gesetz eine Verpflichtung zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung, wird hierfür unbeschadet der §§ 13 und 13a des Baugesetzbuchs eine Umweltprüfung einschließlich der Überwachung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs durchgeführt.

(3) Wird die Umweltverträglichkeitsprüfung in einem Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan und in einem nachfolgenden Zulassungsverfahren durchgeführt, soll die Umweltverträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Zulassungsverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen des Vorhabens beschränkt werden.

Rechtsprechung zu § 50 UVPG

8 Entscheidungen zitieren § 50 UVPG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 24.04.2024 – 4 CN 2/23 · 4. Senat

    Leitsatz: 1. Die Vorschrift des § 44 Abs. 1 VwVfG NRW ist trotz der geringfügigen Abweichung gegenüber dem Wortlaut des § 44 Abs. 1 VwVfG ("offenkundig" statt "offensichtlich") revisibel. 2. Ein "bestimmtes Vorhaben" i. S. d. § 2 Abs. 6 Nr. 3 UVPG ist bei einem Bauvorhaben nach Nr. 18.7 der Anlage 1 zum UVPG schon dann gegeben, wenn dessen tatbestandliche Voraussetzungen vorliegen. In einem solchen Fall …
  • BayVGH, Urt. v. 04.02.2025 – 1 N 23.1343 · 1. Senat

    Kein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB für Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "SO Bäderviertel"

  • BayVGH, Beschl. v. 20.08.2026 – 9 NE 26.904 · 9. Senat

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren, Vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Verwirklichung von zwei Fußgänger-Hängebrücken nebst Besucherzentrum und Parkplätzen als touristisches Großprojekt, Gründung eines Planungsverbands, Unwirksamkeit der Verbandsatzung, Planungsverband …

  • BayVGH, Beschl. v. 19.08.2026 – 9 NE 26.1444 · 9. Senat

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren, Artenschutzrechtliche Untersuchung, Verträglichkeitsabschätzung bei Heranplanen eines Gewerbegebietes an ein Vogelschutzgebiet (SPA), Offene Erfolgsaussichten, Einstweiliger Rechtsschutz, Bebauungsplan, Natura 2000-Gebiete, Artenschutzrecht …

  • BayVGH, Beschl. v. 30.07.2026 – 9 NE 26.405 · 9. Senat

    Einstweiliger Rechtsschutz in Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan wegen drohender Umweltbeeinträchtigungen

  • BayVGH, Beschl. v. 30.09.2024 – 1 NE 24.805 · 1. Senat

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für Paketzentrum

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