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Zitierfest

UVPG · Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 20 UVPG – Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Für die Veröffentlichung des Inhalts der Bekanntmachung nach § 19 Absatz 1 und der nach § 19 Absatz 2 auszulegenden Unterlagen im Internet richten Bund und Länder zentrale Internetportale ein. Die Veröffentlichung erfolgt im zentralen Internetportal des Bundes, wenn die Zulassungsbehörde eine Bundesbehörde ist. Für den Aufbau und Betrieb des zentralen Internetportals des Bundes ist das Umweltbundesamt zuständig.

(2) Die zuständige Behörde veröffentlicht den Inhalt der Bekanntmachung nach § 19 Absatz 1 und die in § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 genannten Unterlagen über das einschlägige zentrale Internetportal.

(3) Der Inhalt der zentralen Internetportale kann auch für die Zwecke der Berichterstattung nach § 73 verwendet werden.

(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Folgendes zu regeln:

  • 1. die Art und Weise der Veröffentlichung nach den Absätzen 1 und 2 sowie
  • 2. die Dauer der Speicherung der Unterlagen.

(5) Alle in das zentrale Internetportal einzustellenden Unterlagen sind elektronisch vorzulegen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 20 UVPG verweisen

  • § 27 UVPG – Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids
  • § 54 UVPG – Benachrichtigung eines anderen Staates
  • § 56 UVPG – Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben
  • Art. 78a BayVwVfG – Anwendung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
  • § 10 UIG – Unterrichtung der Öffentlichkeit

Rechtsprechung zu § 20 UVPG

2 Entscheidungen zitieren § 20 UVPG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 21.12.2016 – 1 BvL 10/14 · 1. Senat 2. Kammer

    Zu den Anforderungen des Art 14 Abs 3 S 1 GG an die Bestimmtheit und den Inhalt der gesetzlichen Gestattung privatnütziger Enteignungen - Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 S 1 des "Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und …

  • BVerwG, Urt. v. 05.07.2022 – 4 A 13/20 · 4. Senat

    Leitsatz: 1. Ob eine Höchstspannungsfreileitung ein Vogelschutzgebiet im Sinne von § 34 Abs. 2 BNatSchG erheblich beeinträchtigen kann, ist grundsätzlich artspezifisch zu prüfen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Ls. 3). Diese Prüfung kann erfolgen, indem die vorhabentypspezifische Mortalitätsgefährdung der einzelnen Vogelart und das jeweilige …

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