Zum Inhalt springen
Zitierfest

SGB I · Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)

§ 61 SGB I – Persönliches Erscheinen

Amtliche Fassung, Stand 22.07.2026.

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers zur mündlichen Erörterung des Antrags oder zur Vornahme anderer für die Entscheidung über die Leistung notwendiger Maßnahmen persönlich erscheinen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 61 SGB I verweisen

Rechtsprechung zu § 61 SGB I

10 Entscheidungen zitieren § 61 SGB I, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 14.05.2014 – B 11 AL 8/13 R · 11. Senat

    Leitsatz: 1. Ein dreimaliges aufeinanderfolgendes unentschuldigtes Fernbleiben von einem Meldetermin rechtfertigt auch bei jeweils ordnungsgemäßer Meldeaufforderung nicht zwingend die Annahme, der Bezieher von Arbeitslosengeld sei nicht mehr verfügbar. Einen solchen Automatismus sieht das Gesetz nicht vor. 2. Das Nichterscheinen eines Arbeitslosen nach Erhalt einer Meldeaufforderung kann als gewichtiges …
  • BSG, Urt. v. 12.09.2018 – B 4 AS 39/17 R · 4. Senat

    Leitsatz: 1. Auf zuvor beendete Bewilligungszeiträume findet die am 1.8.2016 in Kraft getretene Regelung zur abschließenden Entscheidung über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Grundsicherung für Arbeitsuchende keine Anwendung. 2. Im Widerspruchsverfahren vorgelegte Unterlagen zum Nachweis leistungserheblicher Tatsachen sind bei abschließenden Entscheidungen nach § 41a Abs 3 SGB II zu …
  • BSG, Urt. v. 29.11.2022 – B 4 AS 64/21 R · 4. Senat

    Leitsatz: Bei auf vorläufige Bewilligungen von Arbeitslosengeld II folgenden abschließenden Entscheidungen über den Leistungsanspruch sind auch erst im gerichtlichen Verfahren vorgelegte Unterlagen zum Nachweis leistungserheblicher Tatsachen zu berücksichtigen.
  • BSG, Urt. v. 12.03.2026 – B 4 AS 24/24 R · 4. Senat

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - selbständige Tätigkeit - Bewilligungszeitraum - Antragsrücknahme - Verzicht - Wirksamkeit

  • BSG, Urt. v. 13.12.2023 – B 7 AS 24/22 R · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Bei abschließender Festsetzung von SGB II-Leistungen nach vorläufiger Bewilligung gilt hinsichtlich der persönlichen Zuordnung von Mitwirkungsobliegenheiten und den Rechtsfolgen ihrer Verletzung nichts anderes als nach den für alle Sozialleistungen geltenden Regelungen. 2. Zur Amtsermittlungspflicht im Verfahren der abschließenden Leistungsbewilligung.
  • BSG, Urt. v. 24.06.2021 – B 7 AY 5/20 R · 7. Senat

    Leitsatz: Reisekosten, die analogleistungsberechtigten Ausländern anlässlich der Wahrnehmung eines Behördentermins im Asylverfahren entstehen, lösen keinen Anspruch auf Hilfe in sonstigen Lebenslagen aus.

Weitere Entscheidungen zu § 61 SGB I suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 61 SGB I nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 61 SGB I? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten