Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers zur mündlichen Erörterung des Antrags oder zur Vornahme anderer für die Entscheidung über die Leistung notwendiger Maßnahmen persönlich erscheinen.
SGB I · Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
§ 61 SGB I – Persönliches Erscheinen
Verweise
Vorschriften, die auf § 61 SGB I verweisen
- § 65 SGB I – Grenzen der Mitwirkung
- § 65a SGB I – Aufwendungsersatz
- § 66 SGB I – Folgen fehlender Mitwirkung
- § 5 SGB II – Verhältnis zu anderen Leistungen
- § 41a SGB II – Vorläufige Entscheidung
- § 9 SGB VII – Berufskrankheit
- § 119 SGB X – Übergang von Beitragsansprüchen
- § 44a SGB XII – Vorläufige Entscheidung
Rechtsprechung zu § 61 SGB I
10 Entscheidungen zitieren § 61 SGB I, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BSG, Urt. v. 14.05.2014 – B 11 AL 8/13 R · 11. Senat
Leitsatz: 1. Ein dreimaliges aufeinanderfolgendes unentschuldigtes Fernbleiben von einem Meldetermin rechtfertigt auch bei jeweils ordnungsgemäßer Meldeaufforderung nicht zwingend die Annahme, der Bezieher von Arbeitslosengeld sei nicht mehr verfügbar. Einen solchen Automatismus sieht das Gesetz nicht vor. 2. Das Nichterscheinen eines Arbeitslosen nach Erhalt einer Meldeaufforderung kann als gewichtiges …
BSG, Urt. v. 12.09.2018 – B 4 AS 39/17 R · 4. Senat
Leitsatz: 1. Auf zuvor beendete Bewilligungszeiträume findet die am 1.8.2016 in Kraft getretene Regelung zur abschließenden Entscheidung über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Grundsicherung für Arbeitsuchende keine Anwendung. 2. Im Widerspruchsverfahren vorgelegte Unterlagen zum Nachweis leistungserheblicher Tatsachen sind bei abschließenden Entscheidungen nach § 41a Abs 3 SGB II zu …
BSG, Urt. v. 29.11.2022 – B 4 AS 64/21 R · 4. Senat
Leitsatz: Bei auf vorläufige Bewilligungen von Arbeitslosengeld II folgenden abschließenden Entscheidungen über den Leistungsanspruch sind auch erst im gerichtlichen Verfahren vorgelegte Unterlagen zum Nachweis leistungserheblicher Tatsachen zu berücksichtigen.
BSG, Urt. v. 12.03.2026 – B 4 AS 24/24 R · 4. Senat
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - selbständige Tätigkeit - Bewilligungszeitraum - Antragsrücknahme - Verzicht - Wirksamkeit
BSG, Urt. v. 13.12.2023 – B 7 AS 24/22 R · 7. Senat
Leitsatz: 1. Bei abschließender Festsetzung von SGB II-Leistungen nach vorläufiger Bewilligung gilt hinsichtlich der persönlichen Zuordnung von Mitwirkungsobliegenheiten und den Rechtsfolgen ihrer Verletzung nichts anderes als nach den für alle Sozialleistungen geltenden Regelungen. 2. Zur Amtsermittlungspflicht im Verfahren der abschließenden Leistungsbewilligung.
BSG, Urt. v. 24.06.2021 – B 7 AY 5/20 R · 7. Senat
Leitsatz: Reisekosten, die analogleistungsberechtigten Ausländern anlässlich der Wahrnehmung eines Behördentermins im Asylverfahren entstehen, lösen keinen Anspruch auf Hilfe in sonstigen Lebenslagen aus.
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