Stadtrecht Regensburg
Satzung der "Georg-Hegenauer-Stiftung" (RgbHegenauerS)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.07.2000. 11 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- § 1Name, Rechtsstand und Sitz
- § 2Stiftungszweck
- § 3Einschränkungen
- § 4Grundstockvermögen
- § 5Stiftungsmittel
- § 6Stiftungsorgane, Stiftungsverwaltung
- § 7Stifterandenken
- § 8Satzungsänderungen, Umwandlung und Aufhebung der Stiftung
- § 9Vermögensanfall
- § 10Stiftungsaufsicht
- § 11Inkrafttreten
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„Was regelt § 1 RgbHegenauerS? Zitiere den Wortlaut.“