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Zitierfest

RgbHegenauerS · Satzung der "Georg-Hegenauer-Stiftung"

§ 7 RgbHegenauerS – Stifterandenken

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.07.2000.

(1) Die noch zu Lebzeiten des Stifters in Regensburg, Königswiesen-Süd, errichtete Altenwohnanlage hat den immerwährenden Namen "Georg-Hegenauer-Altenwohnanlage" zu behalten.

(2) Das Elterngrab des Stifters im Waldfriedhof München und das Stiftergrab sind auf Ko-sten der Stiftung dauernd zu pflegen und auf ewige Zeiten zu erhalten. Sollte der Friedhof am Dreifaltigkeitsberg, Regensburg, aufgelassen werden, so hat die Stiftung, sofern die zuständige Kirchenverwaltung damit einverstanden ist, im Dom oder der Basilika St. Emmeram zu Regensburg eine würdige Gedenktafel anzubringen. Die Stiftung hat auf ihre Kosten Jahresgottesdienste (Messen) in einer der vorstehend genannten Kirchen abhalten zu lassen, und zwar an den Jahrestagen des Todes des Vaters (25. März 1957), des Todestages der Mutter (30. März 1954) und am Todestag des Stifters (17. Februar 1988). Die Stiftung hat auf ihre Kosten die beiden oben genannten Grabstätten an jedem Allerheiligentag mit je einem großen Waldkranz mit Stadtschleife Regensburg zu schmücken bzw. einen solchen Kranz an der oben genannten Gedenktafel niederzulegen.

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