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Zitierfest

RgbHegenauerS · Satzung der "Georg-Hegenauer-Stiftung"

§ 9 RgbHegenauerS – Vermögensanfall

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.07.2000.

Bei Aufhebung oder Auflösung der Stiftung fällt das Restvermögen an die Stadt Regensburg. Diese hat es unter Beachtung des Stiftungszwecks unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden. Nach Möglichkeit ist es einer anderen Stiftung mit ähnlicher Zweckbestimmung zuzuführen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 9 RgbHegenauerS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 9 RgbHegenauerS? Zitiere den Wortlaut.“

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