(1) Das Grundstockvermögen der Stiftung ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Es besteht nach dem Stand vom 01. Januar 2000 aus
1) den Grundstücken Fl.Nr. 262/90 (6799 m²) und Fl.Nr. 262/94 (1402 m²) der Gemarkung Dechbetten; Altenwohnanlage Ziegetsdorfer Straße 36/36 a,
2) dem Grundstück Fl.Nr. 262/88 (2253 m²) der Gemarkung Dechbetten; Altenwohnanlage Kaiser-Friedrich-Allee 97,
3) dem Grundstück Fl.Nr. 262/89 (497 m²) der Gemarkung Dechbetten; Weg an der Ziegetsdorfer Straße,
4) den Grundstücken Fl.Nr. 1301/93 (3638 m²) und Fl.Nr. 1301/90 (2793 m²) der Gemarkung Burgweinting; geplante Altenwohnanlage Burgweinting,
5) den Grundstücken Fl.Nr. 15629/27 und Fl.Nr. 15629/17 der Gemarkung Giesing in München; Rentehäuser Welfenstraße 39 und 41.
(2) Im Rahmen der stiftungsrechtlichen Vorschriften kann das Grundstück nach der vorstehenden Nr. 5 bei Erwerb anderer wertgleicher, ebenfalls ertragbringender Grundstücke veräußert werden, wenn sich dies als zweckmäßig erweist. Dies gilt insbesondere, wenn zur Erleichterung der Verwaltung des Stiftungsvermögens in Regensburg gelegene Grundstücke zu günstigen Bedingungen erworben werden können.