Stadtrecht Regensburg
Satzung der Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung in Regensburg (EWR) (RgbEWR)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 25.02.2002. 12 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Name, Rechtsstand, Sitz
- § 2Stiftungszweck
- § 3Einschränkungen
- § 4Grundstockvermögen
- § 5Stiftungsmittel, Geschäftsjahr
- § 6Stiftungsverwaltung
- § 7Anwendung kommunalrechtlicher Vorschriften, Verwaltungskosten
- § 8Satzungsänderungen, Umwandlung und Aufhebung der Stiftung
- § 9Vermögensanfall
- § 10Stiftungsaufsicht
- § 11Inkrafttreten
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„Was regelt § 1 RgbEWR? Zitiere den Wortlaut.“