(AMBl. Nr. 9 vom 25. Februar 2002)
Unter dem Namen "Evangelische Wohltätigkeitsstiftung in Regensburg (EWR)" sind zehn Hauptstiftungen und über dreihundert Zustiftungen und Legate zusammengefasst. Die Stiftungen reichen vereinzelt in das Mittelalter zurück. Als älteste Stiftung ist das Leprosenhaus St. Lazarus mit dem Gründungsjahr 1296 überliefert. Die Verwaltung der Stiftungen erfolgte zunächst regelmäßig durch die Stifterfamilien, dann durch Mitglieder des städtischen Rats, schließlich durch das reichsstädtische Almosenamt und seit dem 19. Jahrhundert durch die "Verwaltung der Evangelischen Wohltätigkeits- und Unterrichtsstiftungen". Der Übertritt der Reichsstadt Regensburg zum lutherischen Bekenntnis im Jahre 1542 hatte zur Folge, dass die Stiftungen unter städtischer Pflegschaft allmählich unter lutherischen Einfluss kamen. Dies änderte jedoch nichts an der rechtlichen Situation der Stiftungen, die nach wie vor in städtischer Verwaltung blieben. Durch den westfälischen Frieden von 1648 und dem Ausgleich zwischen dem katholischen und dem protestantischen Bevölkerungsteil in Regensburg von 1833 ist der evangelische Charakter der Stiftung unbestritten und der Stiftungsgenuss den evangelischen Bürgern von Regensburg vorbehalten.
Der Satzung ist eine ausführliche Darstellung der über 700-jährigen Geschichte der Stiftung als Anhang beigefügt.