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Zitierfest

PatG · Patentgesetz

§ 147 PatG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Artikel 229 § 6 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche findet mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass § 33 Abs. 3 und § 141 in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden Fassung den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Verjährung in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden Fassung gleichgestellt sind.

(2) Für Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit des Patents oder des ergänzenden Schutzzertifikats oder wegen Erteilung oder Rücknahme der Zwangslizenz oder wegen der Anpassung der durch Urteil festgesetzten Vergütung für eine Zwangslizenz, die vor dem 18. August 2021 durch Klage beim Bundespatentgericht eingeleitet wurden, sind die Vorschriften dieses Gesetzes in der bis zum 17. August 2021 geltenden Fassung weiter anzuwenden.

(3) Für Verfahren, in denen ein Antrag auf ein Zusatzpatent gestellt worden ist oder nach § 16 Absatz 1 Satz 2 dieses Gesetzes in der vor dem 1. April 2014 geltenden Fassung noch gestellt werden kann oder ein Zusatzpatent in Kraft ist, sind § 16 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2, § 17 Absatz 2, § 23 Absatz 1, § 42 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 sowie § 43 Absatz 2 Satz 4 dieses Gesetzes in ihrer bis zum 1. April 2014 geltenden Fassung weiter anzuwenden.

(4) Für Anträge auf Verlängerung der Frist zur Benennung des Erfinders sind § 37 Absatz 2 Satz 2 bis 4 und § 20 Absatz 1 Nummer 2 dieses Gesetzes in der vor dem 1. April 2014 geltenden Fassung weiter anzuwenden, wenn die Anträge vor dem 1. April 2014 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingegangen sind und das Patent bereits erteilt worden ist.

(5) Für Anträge auf Anhörung nach § 46 Absatz 1, die vor dem 1. April 2014 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingegangen sind, ist § 46 dieses Gesetzes in der bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden.

Rechtsprechung zu § 147 PatG

71 Entscheidungen zitieren § 147 PatG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Urt. v. 17.11.2010 – 5 Ni 137/09 (EU) · 5. Senat

    Leitsatz: Kommunikationssystem 1. Eine Verbindung von Patentnichtigkeitsverfahren gemäß § 147 ZPO scheidet nicht dadurch aus, dass sowohl vor dem 1.10.2009 als auch danach eingeleitete Verfahren betroffen sind. 2. Erklärt eine Prozesspartei zu Beginn einer mündlichen Verhandlung, das Fehlen eines Hinweises nach § 83 Abs. 1 PatG n.F. werde nicht als Verfahrensfehler gerügt, hat ein nach mehrstündiger …
  • BGH, Beschl. v. 27.06.2007 – X ZB 6/05 · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Informationsübermittlungsverfahren II PatG § 21 Abs. 2 Das Patent darf im Einspruchs(beschwerde)verfahren nur dann insgesamt widerrufen werden, wenn die Widerrufsgründe sämtliche selbständigen Patentansprüche betreffen oder der Patentinhaber die Aufrechterhaltung des Patents nur im Umfang eines Anspruchssatzes begehrt, der zumindest einen nicht rechtsbeständigen Patentanspruch enthält …
  • BGH, Urt. v. 03.02.2015 – X ZR 76/13 · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Stabilisierung der Wasserqualität 1. Ob eine Erfindung so deutlich und vollständig offenbart ist, dass ein Fachmann sie ausführen kann, ist ebenso eine Rechtsfrage wie die Frage, ob dem Gegenstand eines Patents Patentfähigkeit zukommt. 2. Die Ausführbarkeit der in einem Patentanspruch umschriebenen technischen Lehre darf nicht mit der Erreichbarkeit derjenigen Vorteile gleichgesetzt werden, die …
  • BPatG, Urt. v. 25.04.2012 – 5 Ni 28/10 (EP) · 5. Senat

    Leitsatz: "Wiedergabeschutzverfahren" 1. Zur Anwendbarkeit von § 83 Abs. 4 PatG n. F. bei neuer Hilfsantragstellung des Patentinhabers im Patentnichtigkeitsverfahren. 2. Zur Frage der Erforderlichkeit einer Vertagung (§§ 227 Abs. 1 ZPO, 83 Abs. 4 Nr. 1 PatG n F.). 3. Die Einräumung einer (einseitigen) Schriftsatzfrist nach § 283 ZPO erscheint im Patentnichtigkeitsverfahren nur in besonders gelagerten …
  • BPatG, Beschl. v. 22.11.2011 – 23 W (pat) 352/05 · 23. Senat

    Einspruchsverfahren – keine Unterbrechung bei Insolvenz der Einsprechenden – keine erfinderische Tätigkeit -

  • BPatG, Beschl. v. 13.04.2011 – 21 W (pat) 308/08 · 21. Senat

    Leitsatz: Optische Inspektion von Rohrleitungen 1. Dass ein Einsprechender nach Erlöschen des Patents kein eigenes Rechtsschutzbedürfnis geltend gemacht hat, führt regelmäßig zur Erledigung des Einspruchsverfahrens. 2. Der Annahme einer Erledigung steht nicht entgegen, dass das Patent nicht widerrufen und damit das Ziel des Einspruchsverfahren nicht erreicht oder der Erteilungsbeschluss nicht mit Wirkung …

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