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Zitierfest

PatG · Patentgesetz

§ 33 PatG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Von der Veröffentlichung des Hinweises gemäß § 32 Abs. 5 an kann der Anmelder von demjenigen, der den Gegenstand der Anmeldung benutzt hat, obwohl er wußte oder wissen mußte, daß die von ihm benutzte Erfindung Gegenstand der Anmeldung war, eine nach den Umständen angemessene Entschädigung verlangen; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

(2) Der Anspruch besteht nicht, wenn der Gegenstand der Anmeldung offensichtlich nicht patentfähig ist.

(3) Auf die Verjährung finden die Vorschriften des Abschnitts 5 des Buches 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass die Verjährung frühestens ein Jahr nach Erteilung des Patents eintritt. Hat der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt, findet § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.

Verweise

Vorschriften, die auf § 33 PatG verweisen

Rechtsprechung zu § 33 PatG

24 Entscheidungen zitieren § 33 PatG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 27.09.2016 – X ZR 163/12 (amtliche Veröffentlichung) · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Beschichtungsverfahren Stehen Miterfindern die Rechte an der Erfindung in Bruchteilsgemeinschaft zu, ist die Anmeldung zum Patent durch einen Miterfinder jedenfalls dann nicht als notwendige Maßnahme zur Erhaltung des Gegenstands gerechtfertigt, wenn der Anmelder die Anmeldung nur im eigenen Namen vornimmt. Einem auf diese Weise übergangenen Mitberechtigten steht ein Schadensersatzanspruch zu …
  • BPatG, Beschl. v. 07.09.2017 – 9 W (pat) 6/16 (amtliche Veröffentlichung) · 9. Senat

    Patentbeschwerdeverfahren – "Fahrzeug mit Fahrwerk" – zum Rechtsschutzinteresse des Patentanmelders – über die maximale Patentlaufzeit sind weitere fünf Jahre verstrichen - keine Verjährung im Falle eines noch nicht erteilten Patents

  • BGH, Urt. v. 09.09.2010 – Xa ZR 14/10 (amtliche Veröffentlichung) · 10a. Zivilsenat

    Leitsatz: Windenergiekonverter Der Schutzbereich eines Patents darf im Rahmen des in § 12 ErstrG vorgesehenen Prüfungsverfahrens nicht erweitert werden .
  • BPatG, Beschl. v. 10.08.2010 – 33 W (pat) 9/09 (amtliche Veröffentlichung) · 33. Senat

    Leitsatz: IGEL PLUS/ PLUS 1. Die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts ist gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 MarkenG im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vor dem Bundespatentgericht zulässig. 2. Das Vorliegen von Gründen der Billigkeit gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 MarkenG ist als gesetzliche Voraussetzung für die Ausübung des Ermessens vom Bundespatentgericht im …
  • BGH, Urt. v. 16.05.2017 – X ZR 85/14 (amtliche Veröffentlichung) · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Sektionaltor II 1a. Ob einem Mitberechtigten für die Nutzung einer Erfindung durch einen anderen Mitberechtigten im Rahmen der Billigkeit ein Ausgleich in Geld zusteht, kann auch von den Gründen abhängen, aus denen der Anspruchsteller von einer eigenen Nutzung der Erfindung abgesehen hat. 1b. Der Gläubiger eines solchen Anspruchs verfügt nicht erst dann über den für den Beginn der …
  • BGH, Beschl. v. 18.07.2011 – X ZB 10/10 (amtliche Veröffentlichung) · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Polierendpunktbestimmung 1. Die Rechtsfolge, dass die fremdsprachige Patentanmeldung mangels fristgerechter Nachreichung einer deutschen Übersetzung als nicht erfolgt gilt, tritt nicht ein, wenn der Anmelder innerhalb von drei Monaten nach Einreichung der Anmeldung eine deutsche Übersetzung der Unterlagen nach § 34 Abs. 3 Nr. 1 und 2 PatG sowie in deutscher Sprache Angaben, die jedenfalls dem …

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