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Zitierfest

PatG · Patentgesetz

§ 16 PatG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

Das Patent dauert zwanzig Jahre, die mit dem Tag beginnen, der auf die Anmeldung der Erfindung folgt.

Verweise

Vorschriften, die auf § 16 PatG verweisen

Rechtsprechung zu § 16 PatG

16 Entscheidungen zitieren § 16 PatG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Beschl. v. 20.10.2010 – 7 W (pat) 333/06 · 7. Senat

    Leitsatz: Vorrichtung zum Heißluftnieten 1. Auch das Einspruchs- bzw. Einspruchsbeschwerdeverfahren kann sich in der Hauptsache erledigen; denn bei der Erledigung der Hauptsache handelt es sich um einen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der in allen Verfahrensarten zum Tragen kommen kann. 2. Erlischt das Patent infolge eines Patentverzichts oder der Nichtzahlung der Jahresgebühr nach § 20 Abs. 1 PatG …
  • BPatG, Beschl. v. 15.04.2024 – 11 W (pat) 15/20 · 11. Senat

    Leitsatz: „Haihaut-Oberflächenprofil“ 1. Eine Patentanmeldung erlischt in analoger Anwendung von § 16 PatG mit Ablauf der 20-jährigen, maximal möglichen Patentlaufzeit. Ein bis dahin noch anhängig gewesenes Patenterteilungsverfahren ist erledigt. In diesem Falle besteht für eine Zurückweisung der Anmeldung kein Raum mehr; vielmehr ist die Erledigung des Patenterteilungsverfahrens festzustellen. 2. Eine …
  • BPatG, Beschl. v. 15.11.2010 – 20 W (pat) 20/09 · 20. Senat

    Leitsatz: Zusatzanmeldung 1. Anders als in den Verfahren über Teilungs- oder Ausscheidungsanmeldungen haben Bescheide und Verwaltungsakte des Deutschen Patent- und Markenamts, die vor Einreichung einer Zusatzanmeldung gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 PatG in Bezug auf die Hauptanmeldung ergangen sind, keine Geltung für das Verfahren über die Zusatzanmeldung. 2. Es verletzt den Anspruch des Zusatzanmelders auf …
  • BPatG, Beschl. v. 20.05.2020 – 17 W (pat) 33/19 · 17. Senat

    Patentbeschwerdeverfahren – nicht mehr anhängige Anmeldung - Anmelder macht ein eigenes Rechtsschutzbedürfnis an einer rückwirkenden Entscheidung über die Patentfähigkeit geltend - Entscheidung in der Sache

  • BFH, Urt. v. 02.03.2011 – II R 5/09 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Selbständig und nachhaltig tätige Erfinder erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit. 2. NV: Der Tod eines Freiberuflers führt nicht zur zwangsweisen Aufgabe seines Betriebs. 3. NV: Zum betrieblichen Anlagevermögen gehörende Patente sind bei der Bemessung der Erbschaftsteuer nach dem vor 2009 geltenden Recht nicht anzusetzen, wenn sie ertragsteuerrechtlich nicht …
  • BPatG, Beschl. v. 27.11.2023 – 11 W (pat) 5/23 · 11. Senat

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