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Zitierfest

PatG · Patentgesetz

§ 16a PatG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Für das Patent kann nach Maßgabe von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften über die Schaffung von ergänzenden Schutzzertifikaten, auf die im Bundesgesetzblatt hinzuweisen ist, ein ergänzender Schutz beantragt werden, der sich an den Ablauf des Patents nach § 16 unmittelbar anschließt. Für den ergänzenden Schutz sind Jahresgebühren zu zahlen.

(2) Soweit das Recht der Europäischen Gemeinschaften nichts anderes bestimmt, gelten die Vorschriften dieses Gesetzes über die Berechtigung des Anmelders (§§ 6 bis 8), über die Wirkung des Patents und die Ausnahmen davon (§§ 9 bis 12), über die Benutzungsanordnung und die Zwangslizenz (§§ 13, 24), über den Schutzbereich (§ 14), über Lizenzen und deren Eintragung (§§ 15, 30), über das Erlöschen des Patents (§ 20), über die Nichtigkeit (§ 22), über die Lizenzbereitschaft (§ 23), über den Inlandsvertreter (§ 25), über den Widerruf (§ 64 Absatz 1 erste Alternative, Absatz 2 und 3 Satz 1 bis 3), über das Patentgericht und das Verfahren vor dem Patentgericht (§§ 65 bis 99), über das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (§§ 100 bis 122a), über die Wiedereinsetzung (§ 123), über die Weiterbehandlung (§ 123a), über die Wahrheitspflicht (§ 124), über das elektronische Dokument (§ 125a), über die Amtssprache, die Zustellungen und die Rechtshilfe (§§ 126 bis 128), über die Rechtsverletzungen (§§ 139 bis 141a, 142a und 142b), über die Klagenkonzentration und über die Patentberühmung (§§ 145 und 146) für den ergänzenden Schutz entsprechend.

(3) Lizenzen und Erklärungen nach § 23, die für ein Patent wirksam sind, gelten auch für den ergänzenden Schutz.

Verweise

Vorschriften, die auf § 16a PatG verweisen

Rechtsprechung zu § 16a PatG

27 Entscheidungen zitieren § 16a PatG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Urt. v. 23.06.2021 – 3 Ni 2/20, verb. m. 3 Ni 24/20, 3 Ni 3/21 · 3. Senat

    Patentnichtigkeitssache – "Sitagliptin, gegebenenfalls in Form eines pharmazeutisch annehmbaren Salzes, insbesondere Sitagliptinphosphat-Monohydrat, in Kombination mit Metformin, gegebenenfalls in Form eines pharmazeutisch annehmbaren Salzes, insbesondere Hydrochlorid" – Zur Erteilung eines …

  • BPatG, Urt. v. 09.10.2020 – 3 Ni 4/19, verb. mit 3 Ni 8/19, verb. mit 3 Ni 9/19, verb. mit 3 Ni 10/19, verb. mit 3 Ni 11/19 · 3. Senat

    Leitsatz: Ezetimib 1. Durch das ergänzende Schutzzertifikat soll allein – wenigstens zum Teil - der Rück-stand in der wirtschaftlichen Verwertung einer Erfindung ausgeglichen werden, der aufgrund der Zeitspanne von der Einreichung der Patentanmeldung bis zur Erteilung der Marktzulassung eingetreten ist, nicht aber dem Patentinhaber die Verwertung aller möglichen Formen der Erfindung, auch in Gestalt …
  • BPatG, Beschl. v. 02.09.2020 – 14 W (pat) 12/17 · 14. Senat

    Leitsatz: Sitagliptin V (Royalty Pharma) 1. Zur Frage der Anwendung der vom Europäischen Gerichtshof entwickelten Kriterien zur Prüfung der Erteilungsvoraussetzungen des Art. 3 (a) AMVO (juris-Abkürzung: EGV 469/2009). 2. Mit dem zweiten Leitsatz seiner Entscheidung "Royalty Pharma" (C-650/17) hat der Europäische Gerichtshof seine Auslegungsgrundsätze nicht um ein weiteres Prüfungskriterium ergänzt …
  • BPatG, Beschl. v. 26.06.2020 – 14 W (pat) 5/18 · 14. Senat

    Leitsatz: Abraxis II 1. Im Rahmen der Erteilungsvoraussetzung des Art. 3 (b) AMVO ist ausschließlich zu prüfen, für welches konkrete Erzeugnis (Wirkstoff oder Wirkstoffkombination) die eingereichte Genehmigung für das Inverkehrbringen als Arzneimittel erteilt wurde. 2. Zur Frage der Abgrenzung der Erteilungsvoraussetzungen des Art. 3 (b) AMVO von Art. 3 (c) und (d) AMVO.
  • BPatG, Beschl. v. 19.09.2019 – 14 W (pat) 44/19 · 14. Senat

    Leitsatz: Fungizide Wirkstoffzusammensetzung 1. Die zu Artikel 3 (c) der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 (juris-Abkürzung: EGV 469/2009) ergangene Rechtsprechung des EuGH gilt gleichermaßen für die Auslegung von Artikel 3 Abs. 1 (c) der Verordnung (EG) Nr. 1610/96 (juris-Abkürzung: EGV 1610/96). 2. Wurde bei einem Grundpatent, das mehrere Erzeugnisse schützt, bereits für einen neuen Monowirkstoff ein …
  • BPatG, Beschl. v. 18.12.2018 – 14 W (pat) 1/18 · 14. Senat

    Leitsatz: Futtermitteladditiv Zur Frage einer analogen Anwendbarkeit der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 (juris-Abkürzung: EGV 469/2009) auf Futtermitteladditive.

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