Die Vorschriften des § 117 Absatz 2 bis 4 Satz 1, des § 118 Abs. 2 und 3, der §§ 119 und 120 Absatz 1 und 3, des § 120a Absatz 1, 2 und 4 sowie der §§ 124 und 127 Abs. 1 und 2 der Zivilprozeßordnung sind entsprechend anzuwenden, § 127 Abs. 2 der Zivilprozessordnung mit der Maßgabe, dass die Beschwerde unabhängig von dem Verfahrenswert stattfindet. Im Einspruchsverfahren sowie in den Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit des Patents oder in Zwangslizenzverfahren (§§ 81, 85 und 85a) gilt dies auch für § 117 Abs. 1 Satz 2, § 118 Abs. 1, § 122 Abs. 2 sowie die §§ 123, 125 und 126 der Zivilprozeßordnung.
PatG · Patentgesetz
§ 136 PatG
Verweise
Vorschriften, die auf § 136 PatG verweisen
- § 129 PatG
- § 138 PatG
- § 40 EGZPO – Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
- § 81a MarkenG – Verfahrenskostenhilfe
- § 23 RPflG – Verfahren vor dem Bundespatentgericht
Rechtsprechung zu § 136 PatG
14 Entscheidungen zitieren § 136 PatG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BPatG, Beschl. v. 12.06.2018 – 25 W (pat) 511/17 · 25. Senat
Markenbeschwerdeverfahren – "Ablehnungsgesuch" – Ablehnungsgesuch ist zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet – Gleichsetzung mit völligem Fehlen einer Begründung - pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers – Rechtsmissbräuchlichkeit – Entscheidung über Befangenheitsantrag …
BPatG, Beschl. v. 14.02.2017 – 14 W (pat) 26/14 · 14. Senat
Leitsatz: Rückwirkender Widerruf der Verfahrenskostenhilfe-Bewilligung Beruht die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe auf absichtlich falschen Angaben des Antragstellers über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse, ist die Bewilligungsentscheidung aufzuheben. Da in einem solchen Fall ein Vertrauensschutz ersichtlich ausscheidet, entfaltet die Aufhebung volle Rückwirkung.
BPatG, Beschl. v. 05.09.2016 – 23 W (pat) 25/14 · 23. Senat
Patentbeschwerdeverfahren – "Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren" – Beschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg – keine Patentfähigkeit – keine Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe
BPatG, Beschl. v. 05.11.2015 – 8 W (pat) 25/08 · 8. Senat
Patentbeschwerdeverfahren – "Verfahrenskostenhilfe im Patentbeschwerdeverfahren" – unvollständige Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen – Zurückweisung des Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe
BPatG, Beschl. v. 04.05.2023 – 30 W (pat) 701/21 · 30. Senat
Designbeschwerdesache – Versagung von Verfahrenskostenhilfe für die Aufrechterhaltungsgebühr
BPatG, Beschl. v. 04.05.2022 – 20 W (pat) 12/21 · 20. Senat
Beschwerdesache – Patentanmeldung – Verfahrenskostenhilfe im Erteilungsverfahren
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