Stadtrecht München
Verordnung der Landeshauptstadt München über das Landschaftsschutzgebiet „Nymphenburg“ (MucLSGVONymphenburg)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 09.09.2005. 10 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Schutzgegenstand
- § 2Schutzgebietsgrenzen
- § 3Schutzzweck
- § 4Verbote
- § 5Erlaubnis
- § 6Ausnahmen
- § 7Befreiungen
- § 8Ordnungswidrigkeiten
- § 9In-Kraft-Treten
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„Was regelt § 1 MucLSGVONymphenburg? Zitiere den Wortlaut.“