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Zitierfest

MucLSGVONymphenburg · Verordnung der Landeshauptstadt München über das Landschaftsschutzgebiet „Nymphenburg“

§ 2 MucLSGVONymphenburg – Schutzgebietsgrenzen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 09.09.2005.

(1) Das Schutzgebiet hat eine Größe von ca. 288 ha und liegt in der Landeshauptstadt München innerhalb der Gemarkungen Nymphenburg, Neuhausen, Pasing, Obermenzing, Laim und Moosach.

(2) Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes ergeben sich aus der Karte im Maßstab 1:15 000 (Anlage 1) und der Karte im Maßstab 1 : 5 000, jeweils ausgefertigt von der Landeshauptstadt München am 19.08.2005. Diese beiden Karten sind Bestandteile der Verordnung. Die Karte mit Maßstab 1:15 000 dient zur Orientierung über die Lage des Landschaftsschutzgebietes. Maßgebend ist jedoch der Eintrag in der Karte Maßstab 1:5 000 und dort jeweils die Innenkante der Grenzlinie. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich. Teile des Landschaftsschutzgebiets (naturnahe Flächen im Schlosspark sowie kanalbegleitende Grünbestände an der Nördlichen und Südlichen Auffahrtsallee) wurden als Teilbereiche des Natura-2000-Gebietes „Nymphenburger Park mit Allee und Kapuzinerhölzl“ unter den Gebietsnummern 7834-301.03, 7834-301.04 und 7834-301.05 an die EU-Kommission gemeldet. Die vom räumlichen Geltungsbereich dieser Verordnung erfassten Teilflächen des Natura-2000-Gebietes sind in der anliegenden Karte im Maßstab 1:15 000 (Anlage 2) nachrichtlich dargestellt.

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