Der Nymphenburger Park mit Vorfeldern und Nymphenburger Kanal einschließlich Nördlicher und Südlicher Auffahrtsallee, des Grünwaldparkes und Teile des Neuen Botanischen Gartens werden den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Landschaftsschutzgebiet „Nymphenburg“ geschützt.
MucLSGVONymphenburg · Verordnung der Landeshauptstadt München über das Landschaftsschutzgebiet „Nymphenburg“
§ 1 MucLSGVONymphenburg – Schutzgegenstand
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 09.09.2005.
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