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Zitierfest

MucLSGVONymphenburg · Verordnung der Landeshauptstadt München über das Landschaftsschutzgebiet „Nymphenburg“

§ 1 MucLSGVONymphenburg – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 09.09.2005.

Der Nymphenburger Park mit Vorfeldern und Nymphenburger Kanal einschließlich Nördlicher und Südlicher Auffahrtsallee, des Grünwaldparkes und Teile des Neuen Botanischen Gartens werden den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Landschaftsschutzgebiet „Nymphenburg“ geschützt.

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„Was regelt § 1 MucLSGVONymphenburg? Zitiere den Wortlaut.“

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