Stadtrecht München
Ladenschlussverordnung der Landeshauptstadt München (MucLadenschlussVO)
Verordnung über die Freigabe von Verkaufszeiten während des allgemeinen Ladenschlusses (Ladenschlussverordnung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.01.2026. 10 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1
- § 2Olympiapark
- § 3Fußballstadion Fröttmaning
- § 4Altstadt-Fußgängerbereiche
- § 5Faschingssonntag
- § 6Oktoberfestsonntag; Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
- § 7Verkaufsstellen zur Abgabe von Zeitungen, Blumen, Bäcker- und Konditorwaren, frischer Milch- oder Milcherzeugnisse
- § 8Verkaufsoffene Nächte an Werktagen
- § 9Inkrafttreten
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„Was regelt § 1 MucLadenschlussVO? Zitiere den Wortlaut.“