(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Freigabe von Verkaufszeiten während des
allgemeinen Ladenschlusses vom 06.07.1982 (MüABl. S. 145), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27.05.2015 (MüABl. S. 185), außer Kraft.
[Abbildung/Karte, siehe Quelle]