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Zitierfest

MucLadenschlussVO · Ladenschlussverordnung der Landeshauptstadt München

§ 9 MucLadenschlussVO – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.01.2026.

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Freigabe von Verkaufszeiten während des

allgemeinen Ladenschlusses vom 06.07.1982 (MüABl. S. 145), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27.05.2015 (MüABl. S. 185), außer Kraft.

[Abbildung/Karte, siehe Quelle]

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