Stadtrecht München
Brennstoffverordnung der Landeshauptstadt München (MucBStV)
Verordnung der Landeshauptstadt München über die Errichtung und den Betrieb von Einzelfeuerstätten für feste Brennstoffe (Brennstoffverordnung - BStV). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.04.2021. 9 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Anforderungen an den Betrieb von Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe
- § 3Anforderungen an den Betrieb von Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe (Neuanlagen)
- § 4Übergangsregelungen für bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen (Altanlagen)
- § 5Ausnahmen
- § 6Weitergehende Anforderungen
- § 7Ordnungswidrigkeit
- § 8Inkrafttreten / Außerkrafttreten
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„Was regelt § 1 MucBStV? Zitiere den Wortlaut.“