(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt 20 Jahre.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über die Errichtung und den Betrieb von Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe (Brennstoffverordnung - BStV) vom 20.10.1999, zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.04.2006 (MüABl. S. 143), außer Kraft.