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Zitierfest

ArbGG · Arbeitsgerichtsgesetz

§ 92 ArbGG – Rechtsbeschwerdeverfahren, Grundsatz

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Gegen den das Verfahren beendenden Beschluß eines Landesarbeitsgerichts findet die Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht statt, wenn sie in dem Beschluß des Landesarbeitsgerichts oder in dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts nach § 92a Satz 2 zugelassen wird. § 72 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. In den Fällen des § 85 Abs. 2 findet die Rechtsbeschwerde nicht statt.

(2) Für das Rechtsbeschwerdeverfahren gelten die für das Revisionsverfahren maßgebenden Vorschriften sowie die Vorschrift des § 85 über die Zwangsvollstreckung entsprechend, soweit sich aus den §§ 93 bis 96 nichts anderes ergibt. Für die Vertretung der Beteiligten gilt § 11 Abs. 1 bis 3 und 5 entsprechend. Der Antrag kann jederzeit mit Zustimmung der anderen Beteiligten zurückgenommen werden; § 81 Abs. 2 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.

(3) Die Einlegung der Rechtsbeschwerde hat aufschiebende Wirkung. § 85 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Verweise

Vorschriften, die auf § 92 ArbGG verweisen

  • § 8 ArbGG – Gang des Verfahrens
  • § 97 ArbGG – Entscheidung über die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung
  • § 98 ArbGG – Entscheidung über die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung oder einer Rechtsverordnung
  • § 99 ArbGG – Entscheidung über den nach § 4a Absatz 2 Satz 2 des Tarifvertragsgesetzes im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag

Rechtsprechung zu § 92 ArbGG

261 Entscheidungen zitieren § 92 ArbGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BAG, Beschl. v. 21.03.2018 – 10 ABR 62/16

    Leitsatz: 1. Einzige materielle Voraussetzung für den Erlass einer Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 Abs. 1 TVG ist, dass diese im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Dabei wird der Grundtatbestand des § 5 Abs. 1 Satz 1 TVG durch die Regelbeispiele in Satz 2 konkretisiert. Sind die Tatbestandsvoraussetzungen eines Regelbeispiels erfüllt, wird das Bestehen eines öffentlichen Interesses gesetzlich …
  • BAG, Beschl. v. 23.02.2016 – 1 ABR 82/13 · 1. Senat

    Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • BAG, Beschl. v. 24.04.2024 – 7 ABR 26/23 · 7. Senat

    Leitsatz: Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn weniger Arbeitnehmer für das Betriebsratsamt kandidieren als die nach der Staffel des § 9 BetrVG festgelegte Zahl der Betriebsratsmitglieder. In einem solchen Fall ist bei der Betriebsratsgröße auf die jeweils nächstniedrigere Stufe des § 9 BetrVG so lange zurückzugehen, bis die Zahl von Bewerbern für die Errichtung eines Gremiums mit …
  • BAG, Beschl. v. 20.02.2019 – 7 ABR 40/17 · 7. Senat

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Bestellung durch Arbeitsgericht

  • BAG, Beschl. v. 19.12.2018 – 7 ABR 79/16 · 7. Senat

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - verfahrensrechtliche Folgen des Ablaufs der Amtszeit des Betriebsrats ohne Neuwahl

  • BAG, Beschl. v. 18.03.2015 – 7 ABR 6/13 · 7. Senat

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - Rechtsschutzinteresse

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