Zum Inhalt springen
Zitierfest

AGG · Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

§ 1 AGG – Ziel des Gesetzes

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2023.

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 1 AGG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 AGG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten