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Zitierfest

AEG · Allgemeines Eisenbahngesetz

§ 18a AEG – Anhörungsverfahren

Amtliche Fassung, Stand 17.07.2025.

(1) Für das Anhörungsverfahren und das Beteiligungsverfahren gelten die §§ 27a, 27b, 27c und 72 bis 73c des Verwaltungsverfahrensgesetzes und die §§ 17 bis 19 sowie 21 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Absatzes 2.

(2) Die Planfeststellungsbehörde kann auf eine Erörterung nach § 73b des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 18 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten. Soll ein ausgelegter Plan geändert werden, so soll von der Erörterung im Sinne des § 73b des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des § 18 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen werden.

Rechtsprechung zu § 18a AEG

22 Entscheidungen zitieren § 18a AEG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 05.10.2021 – 7 A 13/20 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts ist in Streitigkeiten über Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (§ 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO) an die Aufnahme des Vorhabens in die Anlage zum Allgemeinen Eisenbahngesetz geknüpft, selbst wenn sie fehlerhaft sein sollte. 2. Der Katalog der Schienenwege mit erstinstanzlicher Zuständigkeit des …
  • BVerwG, Urt. v. 15.10.2020 – 7 A 9/19 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Die einem Schienenwegevorhaben zugrunde gelegte Verkehrsprognose und die Ermittlung einer plangegebenen Vorbelastung gehören regelmäßig zu den entscheidungserheblichen Berichten und Empfehlungen im Sinne von § 9 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 UVPG 2010 (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17 - BVerwGE 161, 180 Rn. 30). 2. Das fachplanerische Abwägungsgebot fordert bei der …
  • BVerwG, Urt. v. 12.04.2018 – 3 A 10/15 · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Gemeinden sind im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluss nicht befugt, Lärmschutzinteressen ihrer Bürger geltend zu machen. Sie können insoweit auch nicht rügen, dass bei der Berechnung der Beurteilungspegel nach der Fassung der 16. BImSchV (juris: BImSchV 16) von 1990 der Schienenbonus noch berücksichtigt worden ist. 2. …
  • BVerwG, Urt. v. 09.11.2017 – 3 A 4/15 · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Hat sich die Planfeststellungsbehörde bei der Bewertung der Eingriffswirkungen und der Kompensationswirkung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für ein bestimmtes Verfahren entschieden, darf sie hiervon nur abweichen, wenn dies durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. 2. Die "Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von …
  • BVerwG, Urt. v. 09.11.2017 – 3 A 3/15 · 3. Senat

    Leitsatz: Für die Beurteilung, ob die Existenz eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebs vorhabenbedingt gefährdet wird, müssen Einkünfte des Betriebsinhabers, die nicht dem Betrieb zuzurechnen sind, außer Betracht bleiben.
  • BVerwG, Urt. v. 25.05.2016 – 3 C 2/15 · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Eine Strecke im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 1 AEG (juris: AEG 1994) besteht aus einem Schienenweg, der zwei Orte verbindet. Abzustellen ist auf die Orte, die über den Schienenweg mittels Eisenbahn zum Zwecke des Güterumschlags oder Personenverkehrs erreichbar sein sollen. 2. Das Stilllegungsverfahren des § 11 AEG ist mit seinen Verfahrensregelungen für die Übernahme von …

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