Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 15.11.2022 – 1 C 15/22 (1 C 10/19)
Einstellungsbeschluss nach übereinstimmender Erledigung der Hauptsache
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2022:151122B1C15.22.0
Tenor
Das Revisionsverfahren wird eingestellt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 10 000 € festgesetzt.
Gründe
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