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Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 923 ZPO – Abwendungsbefugnis

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

In dem Arrestbefehl ist ein Geldbetrag festzustellen, durch dessen Hinterlegung die Vollziehung des Arrestes gehemmt und der Schuldner zu dem Antrag auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berechtigt wird.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 923 ZPO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

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