Das Wohngeld richtet sich nach
- 1. der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8),
- 2. der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und
- 3. dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18)
und ist nach § 19 zu berechnen.
WoGG · Wohngeldgesetz
Das Wohngeld richtet sich nach
und ist nach § 19 zu berechnen.
5 Entscheidungen zitieren § 4 WoGG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BVerfG, Beschl. v. 14.10.1997 – 1 BvL 5/89 · 1. Senat
Leitsatz: Zur Frage, ob berufsbegleitend studierende Personen, deren Lebenssituation von der Berufsausübung geprägt ist, vom Bezug von Wohngeld ausgeschlossen werden dürfen (§ 41 Abs. 3 Satz 1 WoGG).
BSG, Urt. v. 13.05.2025 – B 12 KR 6/23 R (amtliche Veröffentlichung) · 12. Senat
Leitsatz: Der aufgrund eines Dienstunfalls bezogene Unfallausgleich ist nicht bei der Beitragsbemessung zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung eines freiwilligen Mitgliedes zu berücksichtigen.
BVerfG, Beschl. v. 04.05.2020 – 2 BvL 6/17, 2 BvL 7/17, 2 BvL 8/17 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat
Leitsatz: 1. Der Dienstherr ist aufgrund des Alimentationsprinzips (Art. 33 Abs. 5 GG) verpflichtet, seinen Richtern und Beamten sowie ihren Familien einen amtsangemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Deshalb kann bei der Beurteilung und Regelung dessen, was eine amtsangemessene Besoldung ausmacht, die Anzahl der Kinder nicht ohne Bedeutung sein. Sind die Grundgehaltssätze so bemessen, dass sie zusammen …
BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 – 5 C 2/18 (amtliche Veröffentlichung) · 5. Senat
Leitsatz: 1. Die Unwirksamkeitsregelung des § 28 Abs. 3 Satz 1 WoGG setzt einen wirksam erlassenen Bewilligungsbescheid voraus und erfasst keine Fälle, in denen der Ausschlussgrund bereits vor Erlass des Bewilligungsbescheides vorgelegen hat. 2. Streitigkeiten um Wohngeldsachen sind Angelegenheiten der Fürsorge im Sinne von § 188 Satz 1 VwGO, für die nach § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO Gerichtskosten nicht …
BVerwG, Urt. v. 24.11.2016 – 5 C 57/15 (amtliche Veröffentlichung) · 5. Senat
Leitsatz: 1. Auch die Berücksichtigung des jüngsten Kindes als Haushaltsmitglied nach der bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Vorschrift des § 5 Abs. 6 Satz 2 WoGG 2008 setzt ein gemeinsames Sorgerecht der getrennt lebenden Eltern voraus. 2. Der Ausschluss umgangsberechtigter Eltern von der Begünstigung nach § 5 Abs. 6 Satz 1 und 2 WoGG 2008 verletzt weder die Freiheitsgrundrechte des Art. 6 GG noch die …
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