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Zitierfest

WoGG · Wohngeldgesetz

§ 5 WoGG – Haushaltsmitglieder

Amtliche Fassung, Stand 16.04.2026.

(1) Haushaltsmitglied ist die wohngeldberechtigte Person, wenn der Wohnraum, für den sie Wohngeld beantragt, der Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen ist. Haushaltsmitglied ist auch, wer

  • 1. als Ehegatte eines Haushaltsmitgliedes von diesem nicht dauernd getrennt lebt,
  • 2. als Lebenspartner oder Lebenspartnerin eines Haushaltsmitgliedes von diesem nicht dauernd getrennt lebt,
  • 3. mit einem Haushaltsmitglied so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
  • 4. mit einem Haushaltsmitglied in gerader Linie oder zweiten oder dritten Grades in der Seitenlinie verwandt oder verschwägert ist,
  • 5. ohne Rücksicht auf das Alter Pflegekind eines Haushaltsmitgliedes ist,
  • 6. Pflegemutter oder Pflegevater eines Haushaltsmitgliedes ist

und mit der wohngeldberechtigten Person den Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, gemeinsam bewohnt, wenn dieser Wohnraum der jeweilige Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist.

(2) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn mindestens eine der Voraussetzungen nach den Nummern 1 bis 4 des § 7 Abs. 3a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch erfüllt ist.

(3) Ausländische Personen sind nur Haushaltsmitglieder nach Absatz 1 Satz 2, wenn sie die Voraussetzungen der Wohngeldberechtigung nach § 3 Abs. 5 erfüllen.

(4) Betreuen nicht nur vorübergehend getrennt lebende Eltern ein Kind oder mehrere Kinder zu annähernd gleichen Teilen, ist jedes dieser Kinder bei beiden Elternteilen Haushaltsmitglied. Gleiches gilt bei einer Aufteilung der Betreuung bis zu einem Verhältnis von mindestens einem Drittel zu zwei Dritteln je Kind. Betreuen die Eltern mindestens zwei dieser Kinder nicht in einem Verhältnis nach Satz 1 oder 2, ist bei dem Elternteil mit dem geringeren Betreuungsanteil nur das jüngste dieser Kinder Haushaltsmitglied. Für Pflegekinder und Pflegeeltern gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend.

Verweise

Vorschriften, die auf § 5 WoGG verweisen

  • § 3 WoGG – Wohngeldberechtigung
  • § 4 WoGG – Berechnungsgrößen des Wohngeldes
  • § 17a WoGG – Freibetrag für zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen
  • § 18 WoGG – Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen
  • § 42 WoGG – Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches
  • § 6d BKGG – Kinderfreizeitbonus aus Anlass der COVID-19-Pandemie für Familien mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe

Rechtsprechung zu § 5 WoGG

14 Entscheidungen zitieren § 5 WoGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 24.11.2016 – 5 C 57/15 (amtliche Veröffentlichung) · 5. Senat

    Leitsatz: 1. Auch die Berücksichtigung des jüngsten Kindes als Haushaltsmitglied nach der bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Vorschrift des § 5 Abs. 6 Satz 2 WoGG 2008 setzt ein gemeinsames Sorgerecht der getrennt lebenden Eltern voraus. 2. Der Ausschluss umgangsberechtigter Eltern von der Begünstigung nach § 5 Abs. 6 Satz 1 und 2 WoGG 2008 verletzt weder die Freiheitsgrundrechte des Art. 6 GG noch die …
  • BVerwG, Beschl. v. 09.12.2015 – 5 B 20/15, 5 B 20/15 (5 C 57/15) (amtliche Veröffentlichung) · 5. Senat

    Revisionszulassung; Typisierung in § 5 Abs. 6 WoGG; getrennt lebende Eltern

  • BVerfG, Beschl. v. 03.12.2013 – 1 BvR 953/11 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Senat 3. Kammer

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit durch PKH-Versagung und Entscheidung einer ungeklärten, schwierigen Rechtsfrage im PKH-Verfahren - Zur Verfassungsmäßigkeit der Anknüpfung in § 5 Abs 6 S 1 WoGG an das Sorgerecht getrennt lebender Eltern

  • BSG, Urt. v. 11.12.2012 – B 4 AS 44/12 R (amtliche Veröffentlichung) · 4. Senat

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt in Niedersachsen - keine pauschale Erhöhung der Wohnflächengrenze für Alleinerziehende nach wohnraumförderungsrechtlichen Sonderregelungen - Zumutbarkeit der Kostensenkung - Untersuchungsmaxime - Festlegung des …

  • BSG, Urt. v. 22.03.2012 – B 4 AS 16/11 R (amtliche Veröffentlichung) · 4. Senat

    Leitsatz: Kosten der Unterkunft nach dem SGB 2 können nur dann nach der Wohngeldtabelle unter Berücksichtigung eines Zuschlags in Höhe von 10 vH festgesetzt werden, wenn ein Ausfall der Ermittlungsmöglichkeiten im Hinblick auf die abstrakt angemessenen Unterkunftskosten für den konkret bestimmten Vergleichsraum festgestellt worden ist.
  • BSG, Urt. v. 20.12.2011 – B 4 AS 19/11 R (amtliche Veröffentlichung) · 4. Senat

    Leitsatz: Wird die Bestimmung der nach dem SGB 2 angemessenen Referenzmiete auf der Grundlage eines qualifizierten Mietspiegels vorgenommen und werden dabei unter Ausklammerung bestimmter Baualtersklassen nur einzelne Tabellenfelder des Mietspiegels berücksichtigt, sind Feststellungen erforderlich sowohl zum Wohnstandard der ausgeschlossenen Baualtersklassen als auch zu dem tatsächlichen Wohnungsbestand …

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