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Zitierfest

Bundesrecht

Gesetz über Vermögensanlagen (VermAnlG)

Amtliche Fassung, Stand 04.02.2026. 45 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. § 1Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
  2. § 2Ausnahmen für einzelne Arten von Vermögensanlagen
  3. § 2aBefreiungen für Schwarmfinanzierungen
  4. § 2bBefreiungen für soziale Projekte
  5. § 2cBefreiungen für gemeinnützige Projekte und Religionsgemeinschaften
  6. § 2dWiderrufsrecht
  7. § 3Aufsicht, Anordnungsbefugnis
  8. § 4Verschwiegenheitspflicht
  9. § 5Bekanntgabe und Zustellung
  10. § 5aLaufzeit von Vermögensanlagen
  11. § 5bNicht zugelassene Vermögensanlagen
  12. § 5cMittelverwendungskontrolle
  13. § 6Pflicht zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts
  14. § 7Inhalt des Verkaufsprospekts; Verordnungsermächtigung
  15. § 8Billigung des Verkaufsprospekts
  16. § 8aGültigkeit des Verkaufsprospekts
  17. § 9Frist und Form der Veröffentlichung
  18. § 10Mitteilung der Beendigung des öffentlichen Angebots und der vollständigen Tilgung
  19. § 11Veröffentlichung ergänzender Angaben
  20. § 11aVeröffentlichungspflichten nach Beendigung des öffentlichen Angebots; Verordnungsermächtigung
  21. § 12Werbung für Vermögensanlagen
  22. § 13Vermögensanlagen-Informationsblatt
  23. § 13aFrist und Form der Veröffentlichung eines Vermögensanlagen-Informationsblatts
  24. § 14Hinterlegung des Verkaufsprospekts und des Vermögensanlagen-Informationsblatts und Form der Einreichung bei der Bundesanstalt
  25. § 15Anlegerinformation
  26. § 15aZusätzliche Angaben
  27. § 16Untersagung von Werbung
  28. § 17Untersagung der Veröffentlichung
  29. § 18Untersagung des öffentlichen Angebots
  30. § 19Auskunftspflichten gegenüber der Bundesanstalt
  31. § 20Haftung bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt
  32. § 21Haftung bei fehlendem Verkaufsprospekt
  33. § 22Haftung bei unrichtigem oder fehlendem Vermögensanlagen-Informationsblatt
  34. § 23Erstellung und Offenlegung von Jahresberichten
  35. § 24Inhalt von Jahresabschlüssen und Lageberichten
  36. § 25Prüfung und Bestätigung des Abschlussprüfers
  37. § 26Verkürzung der handelsrechtlichen Offenlegungsfrist
  38. § 26aSofortiger Vollzug
  39. § 26bBekanntmachung von Maßnahmen
  40. § 26cBekanntmachung von Bußgeldentscheidungen
  41. § 27(weggefallen)
  42. § 28Strafvorschriften
  43. § 29Allgemeine Bußgeldvorschriften
  44. § 30Bußgeldvorschriften zur Rechnungslegung
  45. § 31Ordnungsgeldvorschriften
  46. § 32Übergangsvorschriften

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