Ein Anbieter, der im Inland Vermögensanlagen öffentlich anbietet, muss einen Verkaufsprospekt nach diesem Gesetz veröffentlichen, sofern nicht bereits nach anderen Vorschriften eine Prospektpflicht besteht oder ein gültiger Verkaufsprospekt nach den Vorschriften dieses Gesetzes bereits veröffentlicht worden ist.
VermAnlG · Gesetz über Vermögensanlagen
§ 6 VermAnlG – Pflicht zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts
Amtliche Fassung, Stand 04.02.2026.
Verweise
Vorschriften, die auf § 6 VermAnlG verweisen
- § 2 VermAnlG – Ausnahmen für einzelne Arten von Vermögensanlagen
- § 2a VermAnlG – Befreiungen für Schwarmfinanzierungen
- § 2b VermAnlG – Befreiungen für soziale Projekte
- § 2c VermAnlG – Befreiungen für gemeinnützige Projekte und Religionsgemeinschaften
- § 18 VermAnlG – Untersagung des öffentlichen Angebots
- § 19 VermAnlG – Auskunftspflichten gegenüber der Bundesanstalt
- § 21 VermAnlG – Haftung bei fehlendem Verkaufsprospekt
- § 26b VermAnlG – Bekanntmachung von Maßnahmen
- § 29 VermAnlG – Allgemeine Bußgeldvorschriften
Rechtsprechung zu § 6 VermAnlG
3 Entscheidungen zitieren § 6 VermAnlG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BGH, Urt. v. 28.04.2026 – XI ZR 55/24 · 11. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Ein Angebot im Sinne der § 1 Abs. 1 Satz 1, § 6 VermAnlG ist öffentlich, wenn die Personen, an die das Angebot gerichtet ist, nicht über eine im Wesentlichen gleiche Informationsgrundlage verfügen, die es ihnen ermöglicht, bei ihrer Anlageentscheidung die Risiken und Chancen der angebotenen Kapitalanlage gegeneinander abzuwägen, oder sie sich eine solche Informationsgrundlage mit zumutbaren …
BGH, Urt. v. 09.07.2013 – II ZR 9/12 · 2. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Ein Treuhandkommanditist, der auch eigene Anteile an der Gesellschaft hält, haftet bei einer Verletzung der Aufklärungspflicht gegenüber den Anlagegesellschaftern wie ein Gründungsgesellschafter. Ein Verschulden eines Verhandlungsgehilfen ist ihm nach § 278 BGB zuzurechnen. 2. Vorstrafen der mit der Verwaltung des Vermögens einer Anlagegesellschaft betrauten Person sind jedenfalls dann zu …
BGH, Urt. v. 09.07.2013 – II ZR 193/11 · 2. Zivilsenat
Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des Treuhandkommanditisten; Offenbarungspflicht hinsichtlich der Vorstrafen der mit der Vermögensverwaltung der Gesellschaft betrauten Person