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Zitierfest

UVPG · Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 4 UVPG – Umweltverträglichkeitsprüfung

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die Zulassungsentscheidungen dienen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 4 UVPG verweisen

  • § 15 UVPG – Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen
  • § 44 UVPG – Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms
  • § 50 UVPG – Bauleitpläne
  • § 74 UVPG – Übergangsvorschrift
  • Art. 78a BayVwVfG – Anwendung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Rechtsprechung zu § 4 UVPG

9 Entscheidungen zitieren § 4 UVPG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Beschl. v. 02.03.2023 – 4 B 16/22 · 4. Senat

    Planfeststellungsbeschluss für eine einen Windpark querende Erdgasfernleitung; Gegenstand und Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung

  • BVerwG, Urt. v. 18.06.2020 – 3 C 3/19 · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Auf Landesrecht beruhende UVP-Vorprüfungen sind revisionsgerichtlich auf die Verletzung von Unionsrecht überprüfbar. 2. Es bedarf bereits in der Vorprüfung einer Gewichtung der abwägungserheblichen Belange unter Berücksichtigung der vorhaben- und standortbezogenen Kriterien; steht nach einer diese Maßstäbe berücksichtigenden Vorausschau im Zeitpunkt der Vorprüfung fest, dass ein …
  • BVerwG, Urt. v. 18.06.2020 – 3 C 2/19 · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Auf Landesrecht beruhende UVP-Vorprüfungen sind revisionsgerichtlich auf die Verletzung von Unionsrecht überprüfbar. 2. Es bedarf bereits in der Vorprüfung einer Gewichtung der abwägungserheblichen Belange unter Berücksichtigung der vorhaben- und standortbezogenen Kriterien; steht nach einer diese Maßstäbe berücksichtigenden Vorausschau im Zeitpunkt der Vorprüfung fest, dass ein …
  • BVerwG, Urt. v. 27.11.2018 – 9 A 8/17 · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Nach § 6 UmwRG (ebenso jetzt § 17e Abs. 5 FStrG) ist neuer Tatsachenvortrag außerhalb der zehnwöchigen Klagebegründungsfrist unabhängig von einer konkreten Verfahrensverzögerung grundsätzlich ausgeschlossen, soweit er nicht genügend entschuldigt wird. Innerhalb der Klagebegründungsfrist sind die Beweismittel für einen späteren förmlichen Beweisantrag bereits anzugeben. 2. Eine ordnungsgemäße …
  • BVerwG, Urt. v. 19.12.2017 – 7 A 6/17, 7 A 6/17 (7 A 11/12) · 7. Senat

    Leitsatz: 1. § 12 Abs. 7 Satz 4 WaStrG hat nach Maßgabe der §§ 72 ff. WHG (juris: WHG 2009) drittschützende Wirkung (Rn. 42 ff.). 2. Der Hochwasserschutz in § 12 Abs. 7 Satz 4 WaStrG zielt nicht nur auf die Sicherung der vorhandenen Hochwasserschutzanlagen bzw. des bislang erreichten Standes aller Hochwasserschutzmaßnahmen, sondern auf die Minimierung von Hochwassergefahren und Minderung von …
  • EuGH, Urt. v. 22.10.1998 – C-301/95 · Sechste Kammer

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. Vertragsverletzung - Nicht ordnungsgemäße Umsetzung der Richlinie 85/337/EWG.

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