Die §§ 39, 39a, 39b, 39c, 39e und 39f sind entsprechend anzuwenden.
UmwG · Umwandlungsgesetz
§ 42 UmwG – Entsprechend anzuwendende Vorschriften
Amtliche Fassung, Stand 23.10.2024.
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„Was regelt § 42 UmwG? Zitiere den Wortlaut.“