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Zitierfest

UmwG · Umwandlungsgesetz

§ 42 UmwG – Entsprechend anzuwendende Vorschriften

Amtliche Fassung, Stand 23.10.2024.

Die §§ 39, 39a, 39b, 39c, 39e und 39f sind entsprechend anzuwenden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 42 UmwG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 42 UmwG? Zitiere den Wortlaut.“

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