Bundesrecht
Umweltinformationsgesetz (UIG)
Amtliche Fassung, Stand 25.02.2021. 15 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- § 1Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen
- § 4Antrag und Verfahren
- § 5Ablehnung des Antrags
- § 6Rechtsschutz
- § 7Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen
- § 7aBundesbeauftragte für die Informationsfreiheit
- § 8Schutz öffentlicher Belange
- § 9Schutz sonstiger Belange
- § 10Unterrichtung der Öffentlichkeit
- § 11Umweltzustandsbericht
- § 12Gebühren und Auslagen
- § 13Überwachung
- § 14Ordnungswidrigkeiten
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„Was regelt § 1 UIG? Zitiere den Wortlaut.“