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Zitierfest

Bundesrecht

Umweltinformationsgesetz (UIG)

Amtliche Fassung, Stand 25.02.2021. 15 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. § 1Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich
  2. § 2Begriffsbestimmungen
  3. § 3Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen
  4. § 4Antrag und Verfahren
  5. § 5Ablehnung des Antrags
  6. § 6Rechtsschutz
  7. § 7Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen
  8. § 7aBundesbeauftragte für die Informationsfreiheit
  9. § 8Schutz öffentlicher Belange
  10. § 9Schutz sonstiger Belange
  11. § 10Unterrichtung der Öffentlichkeit
  12. § 11Umweltzustandsbericht
  13. § 12Gebühren und Auslagen
  14. § 13Überwachung
  15. § 14Ordnungswidrigkeiten

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„Was regelt § 1 UIG? Zitiere den Wortlaut.“

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